Wissenswertes zum Thema Vollmachten: Patientenverfügung
Vollmachten – wozu?
Eine Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen uns so kann jeder Mensch –egal welchen Alters – von einem Tag auf den anderen in die Situation kommen, dass er entscheidende Dinge des Lebens nicht mehr eigenständig regeln kann.
Wussten Sie z.B. dass nicht automatisch der Ehepartner, die Verwandten oder engste Familienangehörige zu Ihrer Vertretung befugt sind? Erst eine gültige Vollmacht berechtigt sie dazu!
Patientenverfügung – so bleiben Sie selbstbestimmt
Seit 2009 sind Ärzte verpflichtet, sich bei medizinischen Behandlungen und Versorgungen an den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen zu halten. Sie bestimmen als Patient, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht. Sie üben so Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie es bei einer Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr können.
Eine Patientenverfügung ist für den Arzt bindend! Ist zum Beispiel eine lebenserhaltende Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig, so entscheidet der Patient mit seiner Einwilligung, ob diese tatsächlich durchgeführt werden soll.
Eine Missachtung des Patientenwillen kann sogar als Körperverletzung strafbar sein.
Eine Patientenverfügung sollte in jedem Fall schriftlich formuliert sein und kann jederzeit geändert werden.
Entsprechende Formulare und Hilfestellungen zur Patientenverfügung erhalten Sie auf diversen Internet Seiten. Bei Fragen zur medizinischen Beratung und zum Inhalt der Patientenverfügung steht Ihnen Ihr Hausarzt zur Seite.