Wissenswertes zum Thema Vollmachten: Betreuungsverfügung
Vollmachten – wozu?
Eine Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen uns so kann jeder Mensch –egal welchen Alters – von einem Tag auf den anderen in die Situation kommen, dass er entscheidende Dinge des Lebens nicht mehr eigenständig regeln kann.
Wussten Sie z.B. dass nicht automatisch der Ehepartner, die Verwandten oder engste Familienangehörige zu Ihrer Vertretung befugt sind? Erst eine gültige Vollmacht berechtigt sie dazu!
Betreuungsverfügung – das sollten Sie wissen
In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche für Ihre persönliche Betreuung formulieren, die Sie vielleicht im Betreuungsfall durch Krankheit oder Unfall nicht mehr äußern können.
Sie können festlegen, durch welche Person Sie betreut werden möchten, durch wen auf keinen Fall und wo Sie versorgt werden möchten – zu Hause, im Pflegeheim oder in einem bestimmten Seniorenheim.
Überlassen Sie nichts dem Zufall und vermeiden Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten, indem Sie Ihre persönliche Vertrauensperson bestimmen.
Eine Betreuungsverfügung sollte in jedem Fall schriftlich formuliert werden.
Ein Formular für die Betreuungsverfügung finden Sie auf unserer Homepage unter Premium-Service / Formulare. Darüber hinaus gibt es spezielle Betreuungsvereine, die Ihnen ebenfalls beratend zur Seite stehen. Oft beraten auch Sozialdienste von Krankenhäusern oder Altenheimen.