Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2014
Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen auch in 2014
Nach einer aktuellen Veröffentlichung des Haufe-Verlags ist damit zu rechnen, dass die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken-und Pflegeversicherung in 2014 sowohl in den alten, als auch in den neuen Bundesländern ansteigen werden.
Grund hierfür sei die positive Entwicklung der Löhne und Gehälter – in den alten Bundesländern mit einer Lohnzuwachsrate von plus 2,81% und in den neuen Bundesländern um 2,42%.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll dementsprechend in der Kranken- und in der Pflegeversicherung bundesweit um jährlich 1.350€ steigen.
Somit liegt die BBMG ab dem 01.01.2014 bei jährlich 48.600€, eine Erhöhung pro Monat um 112,50€ auf 4.050€.
Rechengrößen / voraussichtliche Werte für 2014
Jahresarbeitsentgeltgrenzen KV | Alte Bundesl. | Neue Bundesl. |
Versicherungspflichtgrenze (allgemein) | 53.550 Euro | 53.550 Euro |
Beitragsbemessungsgrenzen | Alte Bundesl. | Neue Bundesl. |
Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) | 48.600 Euro | 48.600 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich) | 4.050 Euro | 4.050 Euro |
allgemeine Rentenversicherung (jährlich) | 71.400 Euro | 60.000 Euro |
allgemeine Rentenversicherung (monatlich) | 5.950 Euro | 5.000 Euro |
Arbeitslosenversicherung (jährlich) | 71.400 Euro | 60.000 Euro |
Arbeitslosenversicherung (monatlich) | 5.950 Euro | 5.000 Euro |
Fazit:
Die Beiträge werden für all diejenigen teurer, die über den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen liegen, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So steigt beispielsweise der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung von 610,32€ in 2013 auf 627,75€ in 2014. Auf den Arbeitnehmer entfällt somit ein Höchstbetrag von 332,10€ (322,88€ in 2013) und auf den Arbeitgeber 295,65€ (287,44€).
Und:
Durch die Anhebung der BBMG wird der Umstieg in die private Krankenversicherung weiter erschwert.
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