Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2014

Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen auch in 2014

Nach einer aktuellen Veröffentlichung des Haufe-Verlags ist damit zu rechnen, dass die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken-und Pflegeversicherung in 2014  sowohl in den alten, als auch in den neuen Bundesländern ansteigen werden.

Grund hierfür sei die positive Entwicklung der Löhne und Gehälter – in den alten Bundesländern mit einer Lohnzuwachsrate von plus 2,81% und in den neuen Bundesländern um 2,42%.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll dementsprechend in der Kranken- und in der Pflegeversicherung bundesweit um jährlich 1.350€ steigen.

Somit liegt die BBMG ab dem 01.01.2014 bei jährlich 48.600€, eine Erhöhung pro Monat um 112,50€ auf 4.050€.


Rechengrößen / voraussichtliche Werte für 2014

Jahresarbeitsentgeltgrenzen KV Alte Bundesl. Neue Bundesl.
Versicherungspflichtgrenze (allgemein) 53.550 Euro 53.550 Euro

 

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesl. Neue Bundesl.
Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) 48.600 Euro 48.600 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich) 4.050 Euro 4.050 Euro
allgemeine Rentenversicherung (jährlich) 71.400 Euro 60.000 Euro
allgemeine Rentenversicherung (monatlich) 5.950 Euro 5.000 Euro
Arbeitslosenversicherung (jährlich) 71.400 Euro 60.000 Euro
Arbeitslosenversicherung (monatlich) 5.950 Euro 5.000 Euro

Fazit:
Die Beiträge werden für all diejenigen teurer, die über den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen liegen, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So steigt beispielsweise der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung von 610,32€ in 2013 auf 627,75€ in 2014. Auf den Arbeitnehmer entfällt somit ein Höchstbetrag von 332,10€ (322,88€ in 2013) und auf den Arbeitgeber 295,65€ (287,44€).

Und:
Durch die Anhebung der BBMG wird der Umstieg in die private Krankenversicherung weiter erschwert.

Haben Sie Fragen zu den neuen Werten und zu den damit verbundenen Wechselmöglichkeiten in die private Krankenversicherung?

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