Tierhalter
Die Tierhalterhaftpflicht schützt den Tierhalter vor Schadensansprüchen, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können
Denn § 833 BGB sagt aus:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Aufwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Über Ihre normale Haftpflichtversicherung sind nur kleinere Tiere mitversichert. Die Tierhalterhaftpflicht der Continentale sichert beispielsweise Hunde- und Pferdebesitzer im Schadensfall finanziell ab, denn egal wie gut Ihr Tier erzogen ist, etwas Unvorhergesehenes kann immer passieren und das kann schnell teuer werden….
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