Haus- und Grundbesitzer
Die Eigentümerhaftpflicht ist für Haus- und Grundstückseigentümer unerlässlich, denn auch in diesem Fall gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, die den Eigentümer im Schadensfall zur Verantwortung zieht. Im Rahmen einer Privathaftpflicht besteht nur Schutz für den Eigentümer des selbstbewohnten Einfamilienhauses. Ein Haus- bzw. Grundstücksbesitzer ist für die Verkehrssicherung verantwortlich.
Hier ein Auszug aus dem §836 BGB, der besagt:
„Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundsücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat. …“
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