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Das neue Jahr hat begonnen - was sich 2015 für Verbraucher ändert
Mit dem Jahreswechsel treten einige Neuerungen für Verbraucher in Kraft. Hier ein Überblick, was sich alles ändert:
-Krankenkassenbeiträge:
der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 auf 14,6%, allerdings können die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die vom Arbeitnehmer zu tragen sind.
-Rentenbeiträge:
der Rentenbeitrag sinkt um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7%
-Pflegeversicherung:
hier steigen die Beiträge auf 2,35%
Darüber hinaus gilt ab 01.01.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre – ausgenommen sind Praktikanten, Auszubildende, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche.
-Zinsen:
für das Jahr 2015 ist kein Anstieg der Zinsen in Sicht, sie werden weiterhin auf einem extrem niedrigen Niveau bleiben. Experten sprechen jedoch von einer Zinswende im kommenden Jahr, die sich in den USA andeutet. Sollte es hierzu kommen, wäre dies die erste Zinserhöhung seit 10Jahren…
-Lebensversicherungen:
bei den Lebensversicherungen sinkt der Garantiezins von 1,75% auf 1,25%. Hiervon sind nur Neuverträge betroffen (siehe auch: „Garantiezinsretter der Continentale„)
-Pflegegeld und Pflegesachleistungen:
wer Angehörige pflegt, kann sich ab 01.01.2015 zehn Tage lang vom Arbeitgeber freistellen lassen. Die Pflegeversicherung zahlt für diesen Zeitraum ca. 90% des Nettolohns. In Firmen mit mehr als 25 Arbeitnehmern haben Mitarbeiter Anspruch auf bis zu 24 Monate Familienpflegezeit. Beim Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen.
-KFZ:
wer seinen Wohnort wechselt darf ab sofort sein altes Nummernschild mitnehmen. Bei den Tarifen bleibt es jedoch dabei, dass sie sich nach dem Wohnort richten. Wer zum Beispiel von Gütersloh nach Bielefeld zieht, darf weiterhin sein „GT“ – Kennzeichen behalten, es gilt jedoch der Tarif des neuen Wohnortes.