Tag Archives: Vollmachten
Wissenswertes zum Thema Vollmachten: Patientenverfügung
Vollmachten – wozu?
Eine Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen uns so kann jeder Mensch –egal welchen Alters – von einem Tag auf den anderen in die Situation kommen, dass er entscheidende Dinge des Lebens nicht mehr eigenständig regeln kann.
Wussten Sie z.B. dass nicht automatisch der Ehepartner, die Verwandten oder engste Familienangehörige zu Ihrer Vertretung befugt sind? Erst eine gültige Vollmacht berechtigt sie dazu!
Patientenverfügung – so bleiben Sie selbstbestimmt
Seit 2009 sind Ärzte verpflichtet, sich bei medizinischen Behandlungen und Versorgungen an den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen zu halten. Sie bestimmen als Patient, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht. Sie üben so Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie es bei einer Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr können.
Eine Patientenverfügung ist für den Arzt bindend! Ist zum Beispiel eine lebenserhaltende Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig, so entscheidet der Patient mit seiner Einwilligung, ob diese tatsächlich durchgeführt werden soll.
Eine Missachtung des Patientenwillen kann sogar als Körperverletzung strafbar sein.
Eine Patientenverfügung sollte in jedem Fall schriftlich formuliert sein und kann jederzeit geändert werden.
Entsprechende Formulare und Hilfestellungen zur Patientenverfügung erhalten Sie auf diversen Internet Seiten. Bei Fragen zur medizinischen Beratung und zum Inhalt der Patientenverfügung steht Ihnen Ihr Hausarzt zur Seite.
Wissenswertes zum Thema Vollmachten: Betreuungsverfügung
Vollmachten – wozu?
Eine Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen uns so kann jeder Mensch –egal welchen Alters – von einem Tag auf den anderen in die Situation kommen, dass er entscheidende Dinge des Lebens nicht mehr eigenständig regeln kann.
Wussten Sie z.B. dass nicht automatisch der Ehepartner, die Verwandten oder engste Familienangehörige zu Ihrer Vertretung befugt sind? Erst eine gültige Vollmacht berechtigt sie dazu!
Betreuungsverfügung – das sollten Sie wissen
In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche für Ihre persönliche Betreuung formulieren, die Sie vielleicht im Betreuungsfall durch Krankheit oder Unfall nicht mehr äußern können.
Sie können festlegen, durch welche Person Sie betreut werden möchten, durch wen auf keinen Fall und wo Sie versorgt werden möchten – zu Hause, im Pflegeheim oder in einem bestimmten Seniorenheim.
Überlassen Sie nichts dem Zufall und vermeiden Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten, indem Sie Ihre persönliche Vertrauensperson bestimmen.
Eine Betreuungsverfügung sollte in jedem Fall schriftlich formuliert werden.
Ein Formular für die Betreuungsverfügung finden Sie auf unserer Homepage unter Premium-Service / Formulare. Darüber hinaus gibt es spezielle Betreuungsvereine, die Ihnen ebenfalls beratend zur Seite stehen. Oft beraten auch Sozialdienste von Krankenhäusern oder Altenheimen.
Wissenswertes zum Thema Vollmachten: Vorsorgevollmacht
Vollmachten – wozu?
Eine Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen uns so kann jeder Mensch –egal welchen Alters – von einem Tag auf den anderen in die Situation kommen, dass er entscheidende Dinge des Lebens nicht mehr eigenständig regeln kann.
Wussten Sie z.B. dass nicht automatisch der Ehepartner, die Verwandten oder engste Familienangehörige zu Ihrer Vertretung befugt sind? Erst eine gültige Vollmacht berechtigt sie dazu!
Vorsorgevollmacht – was kann ich hierdurch regeln?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie Entscheidungen trifft für den Fall, dass Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sind. Sie kann alle Lebensbereiche umfassen, z.B. Verträge, Bankangelegenheiten, Unterbringung in einem Heim oder Angelegenheiten der Gesundheit.
Je umfassender eine solche Vorsorgevollmacht formuliert wird, desto geringer ist das Risiko, dass Sie in einigen Bereichen durch eine gerichtlich bestimmt Person vertreten werden.
Eine Vorsorgevollmacht sollte in jedem Fall schriftlich verfasst werden. Sie kann jederzeit widerrufen werden oder auch für mehrere Personen ausgestellt werden.
Muster zu Vorsorgevollmachten finden Sie auf zahlreichen Internet Seiten. Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden unterstützen Sie gern.