Wann brauche ich eine Reiseversicherung ?

Gesetzlich Krankenversicherte sind auch im europäischen Ausland über die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) versichert, doch Leistungsumfang und Leistungsdauer variieren in der EU. Oft wird die Versichertenkarte nicht akzeptiert und alle anfallenden Kosten müssen sofort vor Ort bezahlt werden.

Die gesetzliche Krankenkasse rechnet auf Grundlage der Gebührenordnung der deutsche Ärzte ab.
Im Ausland werden viele Behandlungen höher abgerechnet als hierzulande. Die Mehrkosten der Behandlung hat der Reisende zu zahlen. Stationäre Krankenhausaufenthalte sind  über die EHIC  nicht versichert.

Außerhalb Europas sind Sie gänzlich ohne Versicherungsschutz. Beachten Sie bitte, dass die EHIC außerhalb Europas nicht anerkannt wird. Alle anfallenden Kosten,  wie Behandlung, Medikamente oder Krankenhausaufenthalt zahlen Sie dann selbst. Sollte dann noch ein medizinisch notwendiger Rücktransport anfallen, wird es richtig teuer. Ein Ambulanzflug kostet zwischen 10.000 und 70.000 Euro.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Medikamente, Behandlung und Krankenhausaufenthalt, egal ob es sich um einen Unfall oder eine schwere Erkrankung handelt.

Bei uns kostet die Auslandsreisekrankenversicherung für die ganze Familie einschließlich aller Kinder  unter  18 Jahre  nur 19,94 Euro.

Viele Urlauber buchen ihre Reise gerne früh, um sich entsprechende Rabatte zu sichern.

Zwischen Buchung und Reisebeginn kann allerdings viel passieren. Die Stornokosten sind  auch lange vor Reisebeginn sehr hoch.

Die Reiserücktrittversicherung übernimmt im Versicherungsfall die Kosten, die vor Reisebeginn anfallen.

Selbst wenn der Reisende selber für sich kein Risiko sieht, kann es passieren, dass Kinder Lebensgefährten, nahe Angehörige oder für die Reise angemeldete Tiere schwer erkranken.

Es bietet sich an, eine Reiserücktrittversicherung in Verbindung mit einer Reiseabbruchversicherung zu kombinieren.

Die Reiseabbruchversicherung tritt ein, wenn der Urlaub aus krankheits- bzw. unfallbedingten Gründen oder Tod eines nahen Angehörigen vorzeitig beendet werden muss.

Wenn Sie lediglich eine Reiserücktrittversicherung haben, endet dieser Vertrag mit Reiseantritt.

Wir möchten, dass Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen können.

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Urlaub 2016 - welche Kriterien spielen bei der Urlaubsplanung eine Rolle?

Langsam aber sicher geht es auf die Sommerferien zu und die Vorfreude auf den bevorstehenden Urlaub macht sich breit.

Doch wonach suchen wir unseren Urlaubsort aus?

Welche Kriterien spielen bei der Wahl des Urlaubsziels eine wichtige Rolle?

Das Institut Ipsos Public Affairs hat hierzu in seiner Umfrage hierzu je 500 Personen in unterschiedlichen Ländern u.a. in Deutschland  befragt.

Die wichtigsten Kriterien für die Wahl des Urlaubsziels sind demnach:

  • 49%: Freizeitgestaltung und -angebote sowie kulturelle Möglichkeiten
  • 44%: Wetter und Klima
  • 43%: Terrorgefahr
  • 37%: finanzielles Budget
  • 37%: touristische Infrastruktur am Urlaubsort
  • 34%: Gefahr durch Streiks oder Unruhen
  • 34%: Bedrohung durch einen persönlichen Angriff wie Diebstahl, Überfall
  • 31%: gesundheitliche Risiken
  • 23%: Gefahr durch eine Naturkatastrophe
  • 23%: Dauer der Reise zum Urlaubsort
  • 22%: Gefahr durch das Zika-Virus
  • 13%: wirtschaftliche Lage im Urlaubsland

Quelle: Europ Assistance, Urlaubsbarometer 2016

Das beliebteste Reiseziel für die Deutschen ist das eigene Heimatland. So verbringen fast ein Drittel der Befragten Deutschen den Urlaub am liebsten im Inland. Italien und Spanien landen auf den Plätzen 2 und 3.

Wenn Sie eine Reise ins Ausland planen, sollten Sie in jedem Fall ihren Versicherungsschutz prüfen, um sicherzugehen, dass Sie im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls ausreichend geschützt sind – egal, ob es um Sie selbst oder Ihr Auto geht.

Wenn Sie hierbei unserer Unterstützung benötigen: wir beraten Sie gern in einem persönlichen Termin

 

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Damit Nachbarn auch nach dem Urlaub noch Freunde bleiben

Gerade während eines Urlaubs möchte man sichergehen, dass zu Hause alles in Ordnung ist. In solchen Fällen fragen viele einen guten Freund oder den lieben Nachbar das heimatliche Domizil regelmäßig zu kontrollieren. Doch was ist, wenn der gefällige Haus- oder Wohnungshüter dabei einen Schaden anrichtet? Immer wieder passiert es, dass etwas versehentlich zu Bruch geht, wenn man in der Wohnung des Nachbarn während seiner Abwesenheit nach dem Rechten sieht.

Kann ein Helfer für Schäden haftbar gemacht werden?

Was nur wenige wissen: Als freundlicher Helfer geht man einen sogenannten „Verwahrungsvertrag“ ein, der zu einer gewissen Haftung führen kann. Generell haftet der Helfer nicht für Schäden, wenn er einen kleinen Fehler gemacht hat oder einfach nur ungeschickt war und die Dienste unentgeltlich erbracht wurden. Jedoch wird die Frage nach dem Verschulden stets im Einzelfall entschieden.

Was bedeutet das konkret?

Nicht ganz so schlimm, aber dennoch ärgerlich ist es, wenn dem Helfer die wertvolle Vase herunterfällt oder er versehentlich Blumenwasser auf dem Designerteppich verschüttet. Hat er aber grob fahrlässig gehandelt und etwa vergessen, den Wasserhahn zuzudrehen oder den Wohnungsschlüssel verloren, kann er sehr wohl haftbar gemacht werden. Wer in einem solchen Fall auf eine private Haftpflichtversicherung zurückgreifen kann, spart Geld und Nerven. Deshalb sollte man generell darauf achten, dass die Police auch Gefälligkeitsschäden berücksichtigt.

Und wenn nicht?

Laut aktueller Rechtssprechung haften bei sogenannten Gefälligkeitsschäden weder die Versicherung, noch der Verursacher. Die Kosten muss also die Person tragen, der geholfen wurde. Jedoch ist die Klärung, was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, reine Auslegungssache. Deshalb wird die Frage nach dem Verschulden oft erst in letzter Instanz vom Gericht entschieden.

Was ist ratsam wenn man z.B. gefragt wird, in der Wohnung des Nachbarn die Blumen zu gießen?

Wer Ärger vermeiden will, sollte darauf achten, dass in der privaten Haftpflichtversicherung auch Gefälligkeitsschäden eingeschlossen sind. Dann übernimmt die Versicherung die anteiligen Kosten. Bevor man seine Hilfe zusagt, reicht also ein Blick in die Unterlagen zur Haftpflichtversicherung oder ein einfacher Anruf, damit ein kleines Missgeschick nicht großen Ärger nach sich zieht.

Haben Sie noch Fragen? Wünschen Sie ein persönliches Angebot?

Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung lässt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden.

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