Ein Unfall als Single und jetzt?

Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Die Stufe übersehen oder beim Sport

hingefallen? Wenn die Diagnose ein mehrfacher Trümmerbruch ist, sind Sie für mehrere Wochen

außer Gefecht gesetzt. In dieser Situation alleine im Haushalt klar zu kommen, ist fast unmöglich.

Wenn dann noch die Freunde alle berufstätig sind, sieht es schlecht aus.

Wir bieten eine Unfallversicherung an, bei der Sie einen Schutzbrief mit einschließen können.

Beauftragte Dienstleister kümmern sich um die versicherte Person bis zu 3 Monaten, indem Sie den

Haushalt machen, Ihnen das Essen bringen, Sie zum Arzt fahren oder unterstützend bei der Reha

helfen.

Zusätzlich werden Kosten für eine Tierbetreuung, für die Garten- und Grabpflege und für den

Schneeräumdienst bis 250 Euro übernommen.

 

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Welche Versicherungen brauche ich im Urlaub?

Die Sommerferien in NRW stehen vor der Tür und für viele ist dies die Gelegenheit, die schönste Zeit des Jahres im Ausland im sonnigen Süden, an der See oder in den Bergen zu verbringen.

Damit Sie die schönste Zeit des Jahres unbeschwert genießen können, sollten Sie im Vorfeld an ein paar Dinge denken, denn gut abgesichert erleben Sie keine bösen Überraschungen:

Einbruch in Ihr Hotelzimmer?
Ein Leitungswasserschaden im Ferienhaus beschädigt Ihr persönliches Hab und Gut?
Ihre Hausratversicherung bietet Ihnen im Rahmen der Außenversicherung weltweit eine Absicherung in Höhe von 10% der Versicherungssumme, max. 10.000€.

Ein Beinbruch beim Bergwandern?
Auch Ihre private Unfallversicherung gilt – im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung- weltweit bei beruflichen und privaten Aktivitäten. Je nach Vertrag übernimmt die Unfallversicherung zusätzlich die Bergungs- und Transportkosten ins Krankenhaus.

Sie benötigen im Urlaub juristischen Beistand?
Nichts ist unmöglich – auch in den schönsten Wochen des Jahres. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt weltweit die Kosten für Anwalt, Sachverständige oder Zeugen

Krank im Urlaub?
Für alle, die es ins Ausland zieht, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unerlässlich, denn im Falle eines Falles kann Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung nur bedingt weiterhelfen.

 

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Neu im Hause Continentale: Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler

Kann ein Schüler berufsunfähig werden?

Wie kann eine Absicherung aussehen?

Fakt ist:

für jeden 6. Schüler besteht das Risiko sich auf dem Schulweg, in der Schule oder in der Freizeit so zu verletzen, dass dauerhaft eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist. Spätere Einschränkungen in der Berufswahl- oder in der -ausübung können die Folge sein.

Doch wann gilt ein Schüler als berufsunfähig? Dies hat die Continentale in ihren Bedingungen klar festgelegt.

„Berufsunfähigkeit bei Schülern liegt vor, wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen ist, als Schüler am Unterricht an einer Schule ohne spezielle Förderung teilzunehmen, so wie es ohne gesundheitliche Beeinträchtigung war.“

Die Schüler – BU: geringer Beitrag, abgespeckte Gesundheitsfragen und volle Leistung:

  • Beitragshöhe 15,-€ inklusive Zusatzpaket „Karriereschutz“ in den ersten 3 Jahren. Die Prämie steigt in den folgenden Jahren, der volle Versicherungsbeitrag fällt im 8. Versicherungsjahr an. Eine Beitragsdynamik kann ab dem 9. Jahr vereinbart werden.
  • vereinfachte Gesundheitsprüfung, Kurzantrag auf nur 2 Seiten
  • Eintrittsalter 10 bis 21 Jahre
  • 1.000,-€ monatliche BU-Rente können abgesichert werden, sofern die Schüler keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben

Und nach der Schul-Laufbahn?

Ganz einfach: die Continentale passt den Vertrag und den Beitrag an das neue Berufsbild oder an die Aufnahme eines Studiums an. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich, der neue Beitrag wird zum ursprünglichen Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ermittelt.

Bei Vereinbarung des Karriere-Pakets kann die BU-Rente nach Ausbildungs- oder Uniabschluss auf bis zu 2.000,-€ verdoppelt werden.

Darüber hinaus gibt es weitere Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung mit langer Ausübungsfrist (z.B. Erhöhung des Vertrages nach Heirat, Beförderung etc.)

Haben Sie hierzu Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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