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Häufige Fehler beim Aufbau der Altersvorsorge
Eigentlich ist es jedem klar: Altersvorsorge ist wichtig. Ohne private Vorsorge werden wir in Zukunft nicht auskommen. Aber das Thema ist auch sehr komplex und sie laufen Gefahr einige Fehler zu machen:
- Fehlende Absicherung der Arbeitskraft
Um überhaupt Altersvorsorge betreiben zu können brauchen sie ihr regelmäßiges Einkommen. Somit steht vor jeder Altersvorsorge die Absicherung ihres Gehalts, sprich ihrer Arbeitskraft. Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben sie die Möglichkeit ihr Einkommen abzusichern.- Altersvorsorge auf die lange Bank schieben
- Nichts ist beim Thema Altersvorsorge effektiver als die Zeit. Fangen sie früh genug an etwas für das Alter beiseite zu legen, reichen bereits kleinere Beträge aus. Warten sie hingegen zu lange und müssen in kurzer Zeit ihre zusätzliche Rente aufbauen, müssen sie monatlich ganz andere Beträge aufwenden.
- Staatliche Förderung ignorieren
- Der Staat belohnt eigene Vorsorge. Verschenken sie kein Geld sondern nutzen es für ihre Rente.
- Parallelen zu den eigenen Eltern oder Großeltern ziehen
„Opa hat die gesetzliche Rente immer gereicht!“ Mag sein, aber bei ihnen wird das nicht zutreffen. Auf Grund des demografischen Wandels sinkt das Rentenniveau stetig. - Die heutige Lebenserwartung außer acht lassen
- „ So alt werde ich eh nicht!“ Und wenn doch? Anstatt auf einen frühen Tod zu hoffen sollten wir lieber die aktuelle Lebenserwartung in unsere Vorsorgeberechnungen mit einbeziehen.
- Auf den Partner verlassen
Niemand kann in die Zukunft schauen. Daher sollte Altersvorsorge von Ehepartnern so aufgebaut sein, dass auch jeder für sich eine ausreichende zusätzliche Rente hat. - Nicht durchhalten
Gerade am Ende der Laufzeit lohnen sich Lebens- oder Rentenversicherungen. Werden diese zu früh gekündigt gehen Ihnen wertvolle Schlussüberschüsse verloren. - Zu hohes Risiko
Rendite ist toll. Schlecht ist nur wenn am Ende der Laufzeit kein Geld mehr übrig ist, da bei der Aussicht auf eine hohe Rendite ein zu großes Risiko eingegangen wurde. - Falsche Beratung
Irgendwie ist doch jeder Experte. Aber versuchen sie nicht auf jeden Ratschlag zu hören. Altersvorsorge ist Vertrauenssache. Suchen sie sich daher einen Berater der die nötigen Kenntnisse hat um sie nach ihren Wünschen und Vorstellungen zu beraten.
Wir helfen ihnen gerne weiter. Um Kontakt mit uns aufzunehmen klicken sie bitte hier.
Informationsbrief zur gesetzlichen Rente - was man wissen sollte
Jedes Jahr verschickt die gesetzliche Rentenversicherung Renteninformations-Briefe an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und eine Beitragszeit von 5 Jahren erworben haben.
Dass die gesetzliche Rente später im Alter nicht ausreichen wird, wenn man seinen Lebensstandard in etwa halten möchte, kann man spätestens bei Lesen dieses Briefes schwarz auf weiß erfahren…
Ganz offen weist auch die Renteninformation darauf hin
Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger (Versorgungslücke)“
Neben den ernüchternden Zahlen wird der Versicherte ebenso darüber informiert, dass es sich bei der angegebenen zu erwartenden Rente um einen Bruttobetrag handelt, von dem noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind.
Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Rentenversicherung Pflichtversicherten die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages zahlt. Für die andere Hälfte sowie für den kassenabhängigen Zusatzbeitrag muss der Rentner selbst aufkommen.
In Zahlen sind dies momentan:
7,3% (die Hälfte von 14,6%) plus der jeweilige Zusatzbeitrag von bis zu 1,9% .
Darüber hinaus wird auch der volle Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 2,35% von der Rente abgezogen.
Im Weiteren wird in dem Brief zur Renteninformation ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass der Versicherte sowohl bei seiner privaten Altersvorsorge als auch bei der gesetzlichen Rente den Kaufkraftverlust beachten sollte. Denn steigende Lebenshaltungskosten werden dafür sorgen, dass man im Alter weniger für sein Geld bekommt.
Ein Beispiel:
um die Kaufkraft von 1.000,-€ zu erhalten, werden bei einer Teuerungsrate von 0,5%
- in 5 Jahren 1.025,-€
- in 10 Jahren 1.051,-€
- in 15 Jahren 1.078,-€
- in 20 Jahren 1.105,-€
- in 25 Jahren 1.133,-€
Witwen- und Hinterbliebenenrente: was sollte man wissen?
Wenn der Ehepartner verstirbt, ist dies eine großer Schicksalsschlag, der neben der Trauer um einen geliebten Menschen meist auch finanzielle Sorgen mit sich bringt.
Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung in einem solchen Fall und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Beim Tod des Ehepartners hat der Hinterbliebene in der Regel Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Verlieren Kinder unter 18 ein Elternteil, so kann eine Waisenrente bezogen werden. Und Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, können beim Tod des Ex-Ehemanns eine Erziehungsrente beanspruchen.
Aber: bei einer erneuten Heirat entfallen dies Leistungen!
Die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug:
- der verstorbene Ehepartner muss zum Zeitpunkt des Todes die allgemeine Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben oder bereits Rente bezogen haben.
- Bei Arbeitsunfällen gelten diese Wartezeiten nicht.
- die Ehe muss mindestens seit einem Jahr bestehen, es sei denn, der Tod ist durch einen Unfall eingetreten.
Worauf hat man als Hinterbliebener Anspruch?
Man unterscheidet die große Witwen-/ Witwerrente mit 55% von der Versichertenrente des Verstorbenen und die kleine Witwen-/Witwerrente mit 25% von der Versichertenrente des Verstorbenen.
- die große erhält der Ehepartner, der das 45. bis 47. Lebensjahr vollendet hat oder
- vermindert erwerbsfähig ist oder
- ein Kind unter 18 Jahren erzieht.
Alle anderen haben auf Antrag Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente.
Das Sterbevierteljahr – was ist hier zu beachten?
Da der hinterbliebene Ehepartner nur einen prozentualen Anteil am Einkommen des Verstorbenen bekommt, gehen mit der neuen Lebenssituation große finanzielle Änderungen einher. Um den Übergang zu erleichtern, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung in den ersten 3 Monaten nach dem Tod des Ehemanns oder der Ehefrau die volle Versichertenrente (100%). Nach Ablauf des „Sterbevierteljahres“ greift dann die große oder kleine Witwen-/Witwerrente. Auch die Anrechnung des Einkommens des hinterbliebenen Ehepartners erfolgt erst nach 3 Monaten. Bezog der Verstorbene bereits Rente, kann der Hinterbliebene die 3 Monatsrenten auch als Vorschuss bekommen, wenn er hierauf innerhalb von 30 Tagen einen Antrag beim Rentenservice der Deutschen Post AG stellt.
Wissen Sie, was Ihnen im Alter zur Verfügung steht?
Jeder kennt sein aktuelles Einkommen – natürlich!
Und was passiert beim Eintritt ins Rentenalter? Sind die Bundesbürger bereits jetzt gut darüber informiert, was Ihnen im Alter zur Verfügung steht?
Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt, dass rund 60% der Deutschen zum jetzigen Zeitpunkt nicht wissen, über welches Einkommen mit Eintritt ins Rentenalter verfügen können!
Nur knapp 30% konnten ungefähre Angaben hierzu machen. Weitere 10% äußerten sich hierzu nicht.
Wer nicht weiß, was ihm im Alter zur Verfügung steht, weiß auch nicht, ob es eventuelle (wahrscheinliche) Versorgungslücken gibt. Und auch nicht, was er ansparen muss, um diese Versorgungslücken zu schließen.
Viele Deutsche beschäftigen sich überhaupt nicht mit dem Thema Altersvorsorge und sind bei der privaten Vorsorge sehr „zurückhaltend“ und geben folgende Beträge hierfür aus:
- 15% können zur Zeit nichts für die private Altersvorsorge ausgeben
- 14% geben bis zu 100,-€ aus
- 16% geben zwischen 100,-€ und 200,-€ aus
- 8% geben zwischen 200,-€ und 300,-€ aus
- 9% geben 300,-€ und mehr aus
Allerdings halten 19% einen Betrag von 300,-€ oder mehr für notwendig und sinnvoll, können es sich finanziell jedoch nicht erlauben…
Wenn Sie Hilfe zu diesem Thema benötigen oder sich für eine private Vorsorge interessieren, wir beraten Sie gern persönlich.
Außerdem finden Sie Informationen zum Thema private Altersvorsorge auf unserer Homepage.
Persönliche Beratung ist das A und O
Wenn es um den möglichen Abschluss einer Lebens– oder Rentenversicherung geht, ist die
persönliche, individuelle Beratung
für die Verbraucher der entscheidende Faktor, der sie zu einer Vertragsunterzeichnung bewegt.
Dies ist das Ergebnis einer Studie des Marktforschungs- und Meinungsinstituts „Heute und Morgen“, das 500 Bundesbürger befragte, die entweder in den letzten 12 Monaten eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen, gewechselt oder sich zumindest intensiv mit dem Thema beschäftigt haben.
300 der befragten Personen haben sich informiert und keine Versicherung abgeschlossen, 200 haben eine Versicherung abgeschlossen – entweder als Neuantrag oder sie haben gewechselt.
Der persönliche Kontakt ist laut dieser Studie ausschlaggebend – anonyme Seiten im Internet wirken auf potentielle Kunden eher abstoßend, dienen hauptsächlich als erste Informationsquelle.
bei einer persönlichen individuellen Beratung liegt die Abschlussquote bei 75%, bei der Informationssuche im Internet bei lediglich 43%.
Was sind die Anstossgeber für einen Vertragsabschluss?
- bei 36% ist es die Änderung der Lebens- und Bedarfssituation
- bei 28% ist ein Berater der Anstossgeber
- bei 27% sind dies Freunde und Bekannte
Und was sind die Gründe für einen Versicherungswechsel?
- bei 35% ist es die Unzufriedenheit mit der Rendite
- bei 26% ist es eine Änderung der Lebens- und Bedarfssituation
- bei 23% sind es Freunde und Bekannte, die den Anstoß für einen Wechsel geben
Im allgemeinen wird die Qualität der persönlichen Beratung in der Studie als sehr gut bis hervorragend bewertet – 67% der Befragten urteilten so. Call-Center hingegen schnitten nicht gut ab und gelten für viele Verbraucher als anonym und weniger kompetent.
Auch für uns steht die persönliche, individuelle Beratung an erster Stelle wenn es um Ihre Versicherungsfragen geht.
Witwenrente - wer darf die Ansprüche stellen?
Erhält der hinterbliebene Partner automatisch Witwenrente, wenn der Partner stirbt?
Oder gelten hierfür bestimmte Voraussetzungen?
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat hierzu folgenden Fall behandelt:
Ein Paar war seit 2001 liiert und lebte seit 2007 unverheiratet zusammen. Im Sommer 2011 erkrankte der Mann an einem Bronchialkarzinom mit Metastasen im Gehirn, es folgte unmittelbar eine Behandlung mit einer Chemotherapie.
Kurz nachdem die Behandlung begonnen hatte, heiratete das Paar. Der Mann starb jedoch im Oktober 2011 und die Frau stellte einen Antrag auf Witwenrente.
Die Rentenversicherung lehnte diesen Antrag jedoch ab, denn nach dem Altersvermögens-Ergänzungsgesetz gilt,
dass ein Anspruch auf Witwenrente ausgeschlossen ist, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat.
In dem Fall des Paares sei laut Rentenversicherung davon auszugehen, dass die Ehe nur aus Versorgungsgründen geschlossen worden sei.
Die Frau klagte vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg und argumentierte, dass Hochzeit eigentlich schon für das Jahr 2009 geplant gewesen war, der Tod des Schwiegervaters aber einen Aufschub notwendig machte. Darüberhinaus sagte sie, dass nicht die Versorgungsgründe vorrangig für die Eheschließung gewesen seien, sondern dass sie als Ehefrau im Fall der Krankheit ihres Mannes besseres Mitsprache- und Informationsrecht eingeräumt bekäme. Nach der Diagnose ihres Mannes wollten sie offiziell als Mann und Frau zusammen leben. Ärzte gaben ihnen sogar die Hoffnung, dass sich der Gesundheitszustand des Mannes durch die Chemotherapie bessern könnte und seine Lebenserwartung steigen könnte.
Für das Sozialgericht in Freiburg war jedoch der enge Abstand zwischen Erkrankung und Hochzeit entscheidend. Somit sei der Beweggrund für die Ehe ganz klar der Versorgungsgedanke, zumal die Eheschließung unmittelbar nach der Krebsdiagnose stattfand.
Die einjährige Dauer einer Ehe ist entscheidend für den Versorgungsanspruch, wobei es auch Einzelfälle gibt, bei denen davon abgewichen wird, wie z.B. bei einem plötzlichen Unfall-Tod oder einem Herzinfarkt.
In dem Fall der Klägerin begründete das Sozialgericht die Ablehnung der Witwenrente so:
- Zeitpunkt der Eheschließung direkt nach der Krebserkrankung
- die Eile, mit der die Trauung durchgeführt werden sollte
- dass die eigentliche Feier zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden sollte
- die bewusste Entscheidung des Paares, die gleichen Rechte zu haben wie Eheleute
Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.
Der Continentale Garantiezins-Retter für Ihre private Rente - Stichtag 31.12.2014
In einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung sparen Sie einen Kapitalstock an, der vom Versicherungsunternehmen mindestens mit dem Garantiezins verzinst wird. Dieser bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit gleich und liegt zur Zeit bei 1,75%.
Die Entwicklung des Garantiezinses sieht seit 1986 so aus:
- vor Juli 1986: 3%
- ab Juli 1986: 3,5%
- ab Juli 1994: 4%
- ab Juli 2000: 3,25%
- ab Jan. 2004: 2,75%
- ab Jan. 2007: 2,25%
- ab Jan. 2012: 1,75%
Zum 01.01.2015 sinkt der Garantiezins um 0,5 Prozentpunkte auf dann 1,25%
Die Continentale rettet Ihnen den Garantiezins von 1,75%, wenn Sie sich noch bis zum 31.12.2014 entscheiden – ein Leben lang. Und das kann sich in Ihrem Geldbeutel stark bemerkbar machen, wie ein einfaches Rechenbeispiel verdeutlicht:
Für eine garantierte monatliche Rente von 171€ müssen Sie mit einem Garantiezins von 1,75% einen Beitrag von 100€ im Monat aufbringen. Sinkt der Garantiezins auf 1,25% sind schon 121,50€ notwendig um die Rente von 171€ zu erreichen!
Das sind 21,50€ mehr pro Monat – 258€ mehr im Jahr
Oder: bei einer Laufzeit von 36 Jahren für einen Vertrag insgesamt 9.288€, die Sie mehr aufbringen müssten!
Der Garantiezins-Retter der Continentale ist im Vergleich einzigartig am Markt, denn er sichert auch nach dem 31.12.2014 den Garantiezins für die Verwendung der ursprünglich vereinbarten Rechnungsgrundlagen:
- Beitragsdynamik
- Sonderzahlung
- Verrentung der Überschüsse
- individuelle Beitragserhöhung
- Nachversicherung
und bietet so erhebliche Vorteile gegenüber den Mitbewerbern.
Auch bei der garantierten Rente liegt die Continentale im Vergleich ganz weit vorne – hier ein Beispiel:
Klassische Rentenversicherung – geboren 01.09.1984 – – Rentenbeginn mit 67 Jahren – Monatsbeitrag 50,-€ – Rentengarantie 10 Jahre – Vertragsbeginn 01.09.2014 – garantierte Rente bei der Continentalen 93,77€!
Sich jetzt zu entscheiden, zahlt sich aus. In einem persönlichen Gespräch informiere ich Sie gern über weitere Details und Abschlussmöglichkeiten.
Wie stehen die Deutschen zum Thema Rente?
Trotz drohender Altersarmut ist die Bereitschaft zur Vorsorge bei den Deutschen gering – oder teilweise aufgrund eines geringen Einkommens gar nicht möglich.
Was genau bedeutet Altersarmut?
Stehen einem bei Renteneintritt weniger als 50% des durchschnittlichen Haushaltseinkommens zur Verfügung, so spricht man von Altersarmut. Besonders Frauen sind hiervon in Deutschland betroffen. Der Grund liegt in der geringeren Lebensarbeitszeit und in der vermehrten Teilzeitbeschäftigung.
Nach einer aktuellen Studie der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, liegt Deutschland im Ländervergleich auf Position 18:
Platz 1: Südkorea mit 47,2%
Platz 2: Irland mit 35,3%
Platz 3: Australien mit 28,9%
Platz 4: Mexico mit 28,5%
Platz 5: USA mit 26,8%
Platz 6: Japan und Spanien mit 24,7%
….
Platz 18: Deutschland mit 10,8%
….
Platz 26: Irland mit 4,3%
Platz 27: Tschechische Republik mit 2,9%
….
Platz 30: Neuseeland mit 0,9%
Eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge GmbH (DIA) ergab, dass etwa 3/4 der Bürger damit rechnen, dass sie ihren Lebensstandard im Alter zurückschrauben müssen. Nur 27% der Befragten planen 2014 mehr für ihre private Altersvorsorge zu tun. 33% glauben, ausreichend versorgt zu sein.
Frühe Rente ist den Deutschen wichtig!
Die Mehrheit aller Deutschen würde es bevorzugen, mit 63 in Rente zu gehen – auch wenn dies Abschläge bei der Rente bedeutet. 70% sprechen sich laut DIA-Studie dafür aus, dass sie selbst entscheiden können, wann der Zeitpunkt gekommen ist, in Rente zu gehen. Sie möchten einen Verzicht auf eine feste Regelung. Die Höhe der Rente soll dabei abhängig sein vom Renteneintritts-Zeitpunkt – je später desto höher die Rente.
Die Lebens- Rentenversicherung im Wandel?
Wie könnte die Zukunft der klassischen Lebens- bzw. Rentenversicherung aussehen?
Das anhaltend niedrige Zinsniveau, das sich auch in den kommenden Jahren kaum positiv verändern wird, und strikte regulatorische Anforderungen veranlassen Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften, hierüber neue Ideen zu entwickeln.
Wichtiger Aspekt hierbei sei, dass der Kunde, der in einer Phase niedrigen Zinsniveaus das Bedürfnis nach sicheren Anlagen hat und wenig risikobereit ist, die Kontrolle über sein Geld behalte. Dann sei er eher bereit, sein Kapital zu verrenten.
Hier stellt sich das folgende Problem dar:
Bei niedrigen Zinsen und schwer zu erwirtschaftenden Garantien steigt das Bedürfnis der Kunden nach einer sicheren Geldanlage. Die Risikobereitschaft ist sehr gering.
Hinzu kommt laut Ruß, dass der Staat auf der einen Seite private Vorsorge fordert, aber auf der anderen Seite rechtliche Vorgaben schafft, die es der Versicherungswirtschaft schwer machen, Erträge oder Garantien zu erwirtschaften.
Aus Sicht von Prof. Dr. Ruß müsse es ein flexibles Altersvorsorgeprodukt geben, das folgende Merkmale abbildet:
1. das Guthaben des Kunden ist auch nach Rentenbeginn individuell dem einzelnen Kunden zugeordnet.
2. der Kunde bekommt aus seinem Guthaben jeden Monat eine Rente ausbezahlt.
3. der Kunde profitiert von Überschüssen.
4. auch nach der Rentenbezugsphase ist es jederzeit möglich, über das Geld zu verfügen (Kündigung / Teilkündigung)
5. ein Restguthaben, das im Todesfall noch vorhanden ist, kann an Hinterbliebene weiter vererbt werden.
6. der Versicherer zahlt die Rente weiter bis zum Tod, sollte das Geld zwischenzeitlich ausgehen.
7. für diese Garantie gibt es eine transparente Garantiegebühr.
Quelle: GDV 05.07.2013
Schon heute erfüllt die Easy Rente® der Continentale AG die von Ruß dargelegten Merkmale eines flexiblen Altersvorsorgeproduktes, denn sie bietet
-eine hohe Flexibilität schon ab 10€ Monatsbeitrag.
-vor Rentenbeginn kann das Rentenguthaben jederzeit durch Einzahlungen aufgestockt werden. Es können aber auch Entnahmen getätigt werden.
-eine lebenslange garantierte Rente und eine attraktive Verzinsung.
-nach Rentenbeginn ist jederzeit eine Kapitalentnahme möglich
-eine garantierte Verzinsung und hohe Überschussbeteiligung.
-eine hohe Sicherheit durch eine garantierte Verzinsung von 1,75% pro Jahr für die gesamt Vertragslaufzeit.
-die Auszahlung des vorhandenen Rentenguthabens im Todesfall an die Hinterbliebenen.
Weiter Informationen erhalten Sie hier