Welche Versicherungen brauche ich im Urlaub?

Die Sommerferien in NRW stehen vor der Tür und für viele ist dies die Gelegenheit, die schönste Zeit des Jahres im Ausland im sonnigen Süden, an der See oder in den Bergen zu verbringen.

Damit Sie die schönste Zeit des Jahres unbeschwert genießen können, sollten Sie im Vorfeld an ein paar Dinge denken, denn gut abgesichert erleben Sie keine bösen Überraschungen:

Einbruch in Ihr Hotelzimmer?
Ein Leitungswasserschaden im Ferienhaus beschädigt Ihr persönliches Hab und Gut?
Ihre Hausratversicherung bietet Ihnen im Rahmen der Außenversicherung weltweit eine Absicherung in Höhe von 10% der Versicherungssumme, max. 10.000€.

Ein Beinbruch beim Bergwandern?
Auch Ihre private Unfallversicherung gilt – im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung- weltweit bei beruflichen und privaten Aktivitäten. Je nach Vertrag übernimmt die Unfallversicherung zusätzlich die Bergungs- und Transportkosten ins Krankenhaus.

Sie benötigen im Urlaub juristischen Beistand?
Nichts ist unmöglich – auch in den schönsten Wochen des Jahres. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt weltweit die Kosten für Anwalt, Sachverständige oder Zeugen

Krank im Urlaub?
Für alle, die es ins Ausland zieht, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unerlässlich, denn im Falle eines Falles kann Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung nur bedingt weiterhelfen.

 

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Damit Nachbarn auch nach dem Urlaub noch Freunde bleiben

Gerade während eines Urlaubs möchte man sichergehen, dass zu Hause alles in Ordnung ist. In solchen Fällen fragen viele einen guten Freund oder den lieben Nachbar das heimatliche Domizil regelmäßig zu kontrollieren. Doch was ist, wenn der gefällige Haus- oder Wohnungshüter dabei einen Schaden anrichtet? Immer wieder passiert es, dass etwas versehentlich zu Bruch geht, wenn man in der Wohnung des Nachbarn während seiner Abwesenheit nach dem Rechten sieht.

Kann ein Helfer für Schäden haftbar gemacht werden?

Was nur wenige wissen: Als freundlicher Helfer geht man einen sogenannten „Verwahrungsvertrag“ ein, der zu einer gewissen Haftung führen kann. Generell haftet der Helfer nicht für Schäden, wenn er einen kleinen Fehler gemacht hat oder einfach nur ungeschickt war und die Dienste unentgeltlich erbracht wurden. Jedoch wird die Frage nach dem Verschulden stets im Einzelfall entschieden.

Was bedeutet das konkret?

Nicht ganz so schlimm, aber dennoch ärgerlich ist es, wenn dem Helfer die wertvolle Vase herunterfällt oder er versehentlich Blumenwasser auf dem Designerteppich verschüttet. Hat er aber grob fahrlässig gehandelt und etwa vergessen, den Wasserhahn zuzudrehen oder den Wohnungsschlüssel verloren, kann er sehr wohl haftbar gemacht werden. Wer in einem solchen Fall auf eine private Haftpflichtversicherung zurückgreifen kann, spart Geld und Nerven. Deshalb sollte man generell darauf achten, dass die Police auch Gefälligkeitsschäden berücksichtigt.

Und wenn nicht?

Laut aktueller Rechtssprechung haften bei sogenannten Gefälligkeitsschäden weder die Versicherung, noch der Verursacher. Die Kosten muss also die Person tragen, der geholfen wurde. Jedoch ist die Klärung, was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, reine Auslegungssache. Deshalb wird die Frage nach dem Verschulden oft erst in letzter Instanz vom Gericht entschieden.

Was ist ratsam wenn man z.B. gefragt wird, in der Wohnung des Nachbarn die Blumen zu gießen?

Wer Ärger vermeiden will, sollte darauf achten, dass in der privaten Haftpflichtversicherung auch Gefälligkeitsschäden eingeschlossen sind. Dann übernimmt die Versicherung die anteiligen Kosten. Bevor man seine Hilfe zusagt, reicht also ein Blick in die Unterlagen zur Haftpflichtversicherung oder ein einfacher Anruf, damit ein kleines Missgeschick nicht großen Ärger nach sich zieht.

Haben Sie noch Fragen? Wünschen Sie ein persönliches Angebot?

Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung lässt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden.

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