Pflegestärkungsgesetz – Änderungen in der Pflege ab 2017.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz hat das Ziel, der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht zu werden.

Ein neues Begutachtungsverfahren ermittelt die Selbstständigkeit des Einzelnen anhand von sechs Bereichen. Auf Grund dieser Beurteilung erfolgt die Einteilung ab 2017 nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegraden.

Durch die Umstellung werden zukünftig mehr Menschen einen ausgewiesenen Pflegegrad erhalten. Nun werden Einschränkungen im täglichen Leben anerkennt, welche vor der Reform nicht als Pflegebedürftigkeit gegolten haben.

Prognosen gehen von ca. einer halben Million zusätzlicher Leistungsempfänger aus.

Eine weitere Änderung die das Pflegestärkungsgesetz mit sich bringt, ist eine Erhöhung der Leistungen.

Alles in allem bringt die Pflegereform erhebliche Mehrleistungen. Der Bundestag geht von ca. 8 Milliarden Euro zusätzlicher Kosten aus. Aus diesem Grund steigen die Kosten für die gesetzliche Pflegeversicherung um 0,2 %.

Die neuen Leistungen bedeuten auch für die privaten Pflegeversicherungen eine Ausweitung des Versicherungsschutzes. Daher werden auch hier – wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung – die Beiträge steigen.

Trotz der enormen Erhöhung der Leistungen, reichen diese allerdings nicht aus um alle Kosten, die mit der Pflege einer Person entstehen, abzudecken. Ein Platz in einem Pflegeheim kostet z.B. bei  heutiger höchsten Pflegestufe ca. 3500 Euro. Der Höchstsatz der ab 2017 aus der Pflegeversicherung gezahlt wird beträgt allerdings nur 2005 Euro. Möchte man im Fall der Fälle nicht vom Sozialamt abhängig sein oder möchte man vermeiden, dass die eigenen Kinder für  die Pflege aufkommen müssen, ist es also unerlässlich eine zusätzliche Absicherung aufzubauen.

Sprechen sie uns an.

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Continentale Studie 2016: Belastung von pflegenden Angehörigen

Die Continentale hat deutschlandweit 1.000 Menschen befragt, die andere Personen privat pflegen oder betreuen.

Das Ergebnis: Rund zwei Drittel der Pflegenden fühlen sich hierdurch stark belastet.

Und: der Grad der Belastung steigt mit der Pflegestufe.

Im Detail heißt das:

  • 23% fühlen sich sehr stark belastet
  • 48 % stark
  • 5% empfinden keine Belastung
  • 36% der Befragten, die eine Person mit Pflegestufe 3 betreuen, fühlen sich sehr stark belastet
  • nur 31% sagen aus, dass sie ihrer Aufgabe voll und ganz gerecht werden

Wie wirkt sich die Belastung durch die Pflege eines Anderen aus?

  • 63% fühlen sich körperlich erschöpft
  • 62% sind emotional und seelisch erschöpft
  • 60% vernachlässigen ihre persönlichen Bedürfnisse
  • 43% fühlen sich bei der medizinischen Versorgung überfordert
  • 33% empfinden negative Auswirkungen auf den eigenen Beruf und sprechen von finanziellen Nachteilen

Gibt es auch positive Auswirkungen?

Durchaus, denn:

  • 75% gaben an, dass sie durch die Pflege einem Menschen etwas zurückgeben können, die ihrerseits bereits viel für sie getan haben – die eigenen Eltern zum Beispiel
  • ebenfalls 75% ziehen positive Energie und Zufriedenheit aus der Pflege
  • 63% freuen sich über die Unterstützung durch Partner, Familie oder Freunde

Dennoch blicken viele Pflegende sorgenvoll in die Zukunft und haben Angst davor, dass sich der Zustand des gepflegten Menschen verschlechtert und sie die Aufgabe körperlich oder emotional nicht mehr bewältigen können. Sie haben Sorge, dass sie Pflege und Beruf nicht mehr in Einklang bringen können.

Was sind die Gründe für eine private Pflege?

  • 91% sagen, sie pflegen aus Liebe zu dem Menschen
  • 85% aus Pflichtgefühl
  • 64% aus finanziellen Gründen, da die Kosten für einen Platz im Pflegeheim nicht aufgebracht werden können
  • 58% nennen als Grund eine regelmäßige Geldleistung, etwa aus der Rente des Gepflegten

Eine Entlastung wünschen sich Pflegende durch mehr praktische Hilfe, emotionalen Beistand oder finanzielle Unterstützung.

Dr. Marcus Kremer, Vorstand der Continentale Krankenversicherung sagt hierzu:

„Einen anderen Menschen privat zu pflegen, verdient Bewunderung. Wir sehen deutlich, wie sehr diese Menschen belastet sind. Als Versicherer können wir hier nur einen kleinen Beitrag leisten. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im besten Falle eine Teilkaskoversicherung, die zum Beispiel bei stationärer Pflege höchstens die Hälfte der Kosten deckt. Wir raten dringend zum Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung, denn eines sehen wir in unserer Befragung: Eine bessere finanzielle Situation entlastet die Pflegenden nachhaltig.“

80% der privat gepflegten Menschen haben eine Pflegestufe. Über die Hälfte, nämlich 55% der Befragten pflegen ihre Eltern oder Schwiegereltern, 14% den Partner.

  • 38% erhalten bei ihrer Pflege eine Unterstützung durch den Pflegedienst
  • 27% pflegen völlig allein
  • 60% der Befragten sind Frauen

Quelle: Continentale Studie (jährliche Untersuchung der Continentale Krankenversicherung a.G. in Zusammenarbeit mit TNS Infratest).

Die komplette Studie finden sie unter www.continentale.de/studien

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