Die Continentale Krankenversicherung – eine der fairsten privaten Krankenversicherungen

Die Servicevalue GmbH hat gemeinsam mit Focus Money untersucht, wie fair sich Kunden von privaten Krankenversicherungen behandelt fühlen.

Um die Fairness beurteilen zu können, wurden die Merkmale Unkompliziertheit und Nachvollziehbarkeit der Leistungsabwicklung, Einhalten von Leistungszusagen, Reaktions-Geschwindigkeit, Qualität der Anliegenbearbeitung, Umgang mit Beschwerden/ Reklamationen und schnelle Leistungserstattung von Verbrauchern bewertet.

Die Continentale Krankenversicherung schneidet mit dem Ergebnis „sehr gut“ ab und liegt auf einem Medaillenplatz.

 

Quelle: VersicherungsJournal.de

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Steiler Anstieg der Beiträge für die private Krankenversicherung?

Seit dem Jahr 2007 steigen die Beiträge für die private Krankenversicherung im Schnitt jährlich um 3 %. Für alle Versicherten ist dieser Anstieg ärgerlich und teuer.

Doch wie sieht es eigentlich bei den gesetzlichen Krankenkassen aus? Der demografische Wandel und höhere Kosten im Gesundheitssystem lassen auch diese Beiträge steigen.

Im gleichen Zeitraum lag die Beitragssteigerung der gesetzlichen Krankenversicherungen bei 3,2 %.
Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten jedoch einen Bundeszuschuss. Der Beitrag ist sogar um
3,8 % pro Jahr gestiegen wen man diesen mit berücksichtigt.

Die Annahme , die privaten Versicherer erhöhen die Beiträge unverhältnismäßig stark , ist also so nicht richtig.

Sprechen Sie uns an.

 

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Die Sozialversicherungswerte für das Jahr 2015

Am 15.10. 2014 hat das Bundeskabinett die ab 01.01.2015 gültigen Sozialversicherungswerte verabschiedet.

Hier die Rechengrößen / Werte für 2015 im Überblick

Jahresarbeitsentgeltgrenzen KV Alte Bundesl. Neue Bundesl.
Versicherungspflichtgrenze (allgemein) 54.900,00 Euro 54.900,00 Euro
Versicherungspflichtgrenze (Bestandsfälle PKV) 49.500,00 Euro 49.500,00 Euro

Ein Wechsel in die private Krankenkasse ist ab 2015 also erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 54.900,-Euro möglich, also 4.575,- Euro monatlich! Der Zugang zur PKV wird also erschwert.

 

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesl. Neue Bundesl.
Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) 49.500,00 Euro 49.500,00 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich) 4.125,00 Euro 4.125,00 Euro
allgemeine Rentenversicherung (jährlich) 72.600,00 Euro 62.400,00 Euro
allgemeine Rentenversicherung (monatlich) 6.050,00 Euro 5.200,00 Euro
Arbeitslosenversicherung (jährlich) 72.600,00 Euro 62.400,00 Euro
Arbeitslosenversicherung (monatlich) 6.050,00 Euro 5.200,00 Euro

 

Freiwillige Versicherung in der GKV Alte Bundesl. Neue Bundesl.
allgemeine Mindestbemessungsgrundlage 945,00 Euro 945,00 Euro
Mindestbemessungsgrundlage für Existenzgründer 1.417,50 Euro 1.417,50 Euro
Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige 2.126,25 Euro 2.126,25 Euro
Regelbemessungsgrundlage für Selbstständige 4.125,00 Euro 4.125,00 Euro

Höchster Arbeitgeber-Zuschuss (angestellte PKV Mitglieder) Alte Bundesl. Neue Bundesl.
KV mit Anspruch auf Krankengeld 301,13 Euro 301,13 Euro
KV ohne Anspruch auf Krankengeld 288,75 Euro 288,75 Euro
Pflegeversicherung (außer Sachsen) 48,47 Euro
Pflegeversicherung Sachsen 27,84 Euro

Zum Vergleich finden Sie die Werte für das Jahr 2014 ebenfalls auf unserer Homepage unter „News – Sozialversicherungswerte 2014″

 

 

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Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2014

Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen auch in 2014

Nach einer aktuellen Veröffentlichung des Haufe-Verlags ist damit zu rechnen, dass die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken-und Pflegeversicherung in 2014  sowohl in den alten, als auch in den neuen Bundesländern ansteigen werden.

Grund hierfür sei die positive Entwicklung der Löhne und Gehälter – in den alten Bundesländern mit einer Lohnzuwachsrate von plus 2,81% und in den neuen Bundesländern um 2,42%.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll dementsprechend in der Kranken- und in der Pflegeversicherung bundesweit um jährlich 1.350€ steigen.

Somit liegt die BBMG ab dem 01.01.2014 bei jährlich 48.600€, eine Erhöhung pro Monat um 112,50€ auf 4.050€.


Rechengrößen / voraussichtliche Werte für 2014

Jahresarbeitsentgeltgrenzen KV Alte Bundesl. Neue Bundesl.
Versicherungspflichtgrenze (allgemein) 53.550 Euro 53.550 Euro

 

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesl. Neue Bundesl.
Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) 48.600 Euro 48.600 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich) 4.050 Euro 4.050 Euro
allgemeine Rentenversicherung (jährlich) 71.400 Euro 60.000 Euro
allgemeine Rentenversicherung (monatlich) 5.950 Euro 5.000 Euro
Arbeitslosenversicherung (jährlich) 71.400 Euro 60.000 Euro
Arbeitslosenversicherung (monatlich) 5.950 Euro 5.000 Euro

Fazit:
Die Beiträge werden für all diejenigen teurer, die über den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen liegen, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So steigt beispielsweise der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung von 610,32€ in 2013 auf 627,75€ in 2014. Auf den Arbeitnehmer entfällt somit ein Höchstbetrag von 332,10€ (322,88€ in 2013) und auf den Arbeitgeber 295,65€ (287,44€).

Und:
Durch die Anhebung der BBMG wird der Umstieg in die private Krankenversicherung weiter erschwert.

Haben Sie Fragen zu den neuen Werten und zu den damit verbundenen Wechselmöglichkeiten in die private Krankenversicherung?

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