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Die Continentale Krankenversicherung – eine der fairsten privaten Krankenversicherungen
Die Servicevalue GmbH hat gemeinsam mit Focus Money untersucht, wie fair sich Kunden von privaten Krankenversicherungen behandelt fühlen.
Um die Fairness beurteilen zu können, wurden die Merkmale Unkompliziertheit und Nachvollziehbarkeit der Leistungsabwicklung, Einhalten von Leistungszusagen, Reaktions-Geschwindigkeit, Qualität der Anliegenbearbeitung, Umgang mit Beschwerden/ Reklamationen und schnelle Leistungserstattung von Verbrauchern bewertet.
Die Continentale Krankenversicherung schneidet mit dem Ergebnis „sehr gut“ ab und liegt auf einem Medaillenplatz.
Quelle: VersicherungsJournal.de
Ernennung zum Soldat auf Zeit ? – Was ist zu tun?
Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten genießen freie Heilfürsorge. Der Dienstherr – in diesem Fall die Bundeswehr – übernimmt die entstehenden Krankheitskosten. Soldaten benötigen also weder eine private noch eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Heilfürsorge ist etwas sehr komfortables und wertvolles für Soldaten und der Eintritt erfolgt automatisch zu Dienstbeginn. Doch damit ist es für einen zukünftigen Soldaten nicht getan. Jeder Soldat ist gesetzlich verpflichtet eine Pflegeversicherung abzuschließen. Versäumt man dieses droht sogar ein Bußgeld von bis zu 2.500,00 Euro.
Während der Dienstzeit ist also alles geregelt. Doch was passiert nach dem aktiven Dienst? Die freie Heilfürsorge entfällt. Anstelle des Anspruchs auf Heilfürsorge hat der frisch ausgeschiedene Soldat nun einen Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe des Bundes. Die fehlenden 30 Prozent Versicherungsschutz müssen vom Soldaten eigenständig organisiert werden. Dieses kann je nach Alter und Gesundheitszustand sehr teuer werden.
Aus diesem Grund empfiehlt der Dienstherr jedem Soldaten bei Beginn seiner Dienstzeit eine Anwartschaft für die Krankenversicherung. Die Anwartschaft wird zusammen mit der Pflegeversicherung abgeschlossen. Sie bietet den Vorteil, dass sowohl das Alter als auch der Gesundheitszustand eingefroren wird. Hierdurch können dem Soldaten nach Ende der Dienstzeit gute Konditionen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung gewährt werden.
Die Continentale Versicherung wird von der „Förderungsgesellschaft des Deutschen Bundeswehr Verbandes mbH“ empfohlen.
Für mehr Informationen sprechen Sie uns gerne an: Kontakt
Das ändert sich 2017 für Versicherungskunden
Garantiezins für Lebensversicherungen:
Für Lebensversicherungen gilt ab 2017 ein neuer Garantiezins. Er sinkt von 1,25 % auf 0,9 %.
Von der Änderung nicht betroffen sind Altverträge. Diese behalten ihre ursprünglich festgelegte Garantieverzinsung, die nicht angepasst wird.
Besteuerung von Lebensversicherungen
Haben sie ihre Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen, ist die Auszahlung nach zwölf Jahren steuerfrei. Ist der Vertrag aus 2005 und später, ist nach dem Ablauf von zwölf Jahren lediglich die Hälfte ihrer Erträge steuerfrei. Die andere Hälfte wird mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Diese Regelung tritt ab dem 01.01.2017 das erste Mal in Kraft, da die Zwölf-Jahre-Frist nun auch für Verträge ab 2005 abgelaufen ist.
Höhere Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung sowie GKV-Versicherungspflichtgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt von 50.850 Euro auf 52.200 Euro.
Außerdem können Arbeitnehmer erst ab einem Jahreseinkommen von 57.600 Euro in die private Krankenversicherung wechseln. Bislang liegt diese Grenze bei 56.250 Euro.
Neue Pflegegrade und höhere Beiträge in die Pflegeversicherung
Durch eine umfassende Reform der Pflegeversicherung (unter Anderem Änderung der drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade ) steigen die Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung um 0,2 %.
Außerdem steigt die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4237,50 Euro auf 4350,00 Euro.
Steiler Anstieg der Beiträge für die private Krankenversicherung?
Seit dem Jahr 2007 steigen die Beiträge für die private Krankenversicherung im Schnitt jährlich um 3 %. Für alle Versicherten ist dieser Anstieg ärgerlich und teuer.
Doch wie sieht es eigentlich bei den gesetzlichen Krankenkassen aus? Der demografische Wandel und höhere Kosten im Gesundheitssystem lassen auch diese Beiträge steigen.
Im gleichen Zeitraum lag die Beitragssteigerung der gesetzlichen Krankenversicherungen bei 3,2 %.
Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten jedoch einen Bundeszuschuss. Der Beitrag ist sogar um
3,8 % pro Jahr gestiegen wen man diesen mit berücksichtigt.
Die Annahme , die privaten Versicherer erhöhen die Beiträge unverhältnismäßig stark , ist also so nicht richtig.
Private Krankenversicherung: Continentale zahlt bis zu 2.500 Euro an Versicherte
Rund 45 Millionen Euro hat die Continentale Krankenversicherung als Pauschalleistung an ca. 100.000 privat Krankenversicherte erstattet.
Kunden, die in einem entsprechenden Tarif versichert sind und im vergangenen Geschäftsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, können sich über bis zu 2.500,-€ Rückerstattung freuen.
Hiermit belohnt die Continentale das kosten- und gesundheitsbewußte Verhalten jedes einzelnen Kunden.
Insgesamt konnten rund 75% der privat Versicherten von der Rückerstattung profitieren. Etwa 71% können sogar die Höchsterstattung beanspruchen. Diese kann bis zu sechs Monatsbeiträge betragen.
Für Vollversicherte bedeutet dies eine Rückerstattung von 2.500,-€, Zusatzversicherte erhalten 60,-€.
Die Pauschalleistungen im „Gesundheitsfall“ und private Krankenvollversicherungen und Krankenzusatzversicherungen, die dies garantieren, lohnen sich also!
Und: die Pauschalleistungen sind in jedem Fall garantiert und unabhängig vom Geschäftsergebnis!
Gesundheits-Apps: Pro und Contra
Neuerdings hört man immer wieder davon:
Gesundheits-Apps auf dem Handy oder Tablet, mit denen die Versicherten ihrer Versicherungsgesellschaft ihre Gesundheitsdaten übermitteln sollen.
- das Verhalten der Kunden im Hinblick auf Gesundheit und Bewegung soll festgehalten werden.
- ärztliche Vorsorgetermine sollen aufgezeichnet werden.
- eine gesunde Lebensweise soll dann mit Rabatten und Gutscheinen seitens des Versicherers belohnt werden.
Nach Ansicht von der Befürworter einer solchen App soll durch regelmäßigen Kontakt und kundenspezifische Programm ein persönliches, engeres Verhältnis zum Kunden geschaffen werden. Der Versicherte soll dazu bewegt werden, seine Lebensgewohnheiten zu verbessern.
Datenschützer schlagen hier Alarm, befürchten den „gläsernen“ Patienten und warnen vor einer Übermittlung persönlicher Gesundheitsdaten an den Versicherer.
- haben die Versicherer, die eine Gesundheits-App ins Leben rufen möchten, tatsächlich vorrangig Interesse an einem gesünderen Leben ihrer Kunden oder geht es vielmehr um wirtschaftliche Aspekte und darum, über die App sensible Gesundheitsdaten zu erhalten?
- weiß der Kunde, wie seine Daten beim Versicherungskonzern verarbeitet werden, wofür sie letztendlich genutzt werden und wer darauf zugreifen kann?
- und: hat derjenige Nachteile, der seine Daten nicht in einer solchen App preisgeben will?
- sollte sich eine Gesundheits-App zukünftig durchsetzen, werden Kunden dann noch eine Versicherung bekommen, ohne seine Daten offen zu legen?
Versicherer wie die Generali, die eine Gesundheits-App einführen möchte und hier eine Vorreiter-Rolle übernimmt, bestätigen, dass sie den hohen und strengen Datenschutzbestimmungen, die in Deutschland gelten, in vollem Umfang genügen werden.
Und was sagen die Versicherten zum Thema „Gesundheits-Apps“?
1000 Bundesbürger wurden hierzu befragt. Danach sind ca. 30% bereit, ihre Gesundheits- und Fitnessdaten an ihre Krankenversicherung zu übermitteln. 39% können sich dies jedoch nicht vorstellen und stehen dem Thema ablehnend gegenüber. Sie befürchten,
- dass sie bei einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes mehr für ihre Krankenversicherung bezahlen müssten und
- dass ihre Daten auch für andere Dinge verwendet und missbraucht werden.
Befürworter hingegen können sich vorstellen, durch die App und die Dokumentation einer gesunden Lebensweise
- Beitragsersparnisse,
- Gutscheine für private ärztliche Leistungen und/oder
- Gutscheine für Wellness- oder Fitnessangebote zu erhalten
Sie können sich eine Art „Punktesammeln“ vorstellen, die dann gegen Gutscheine eingelöst werden können.
Gesundheits-Apps für private Zwecke haben heute bereits viele Befragte (41%) auf ihrem Handy oder Tablet installiert, nutzen tun sie allerdings nur 3/4 von ihnen.
Wieviel geben die Deutschen für Versicherungen aus?
Eine Auswertung des europäischen Versicherung-Verbandes zeigt, wieviel die Bundesbürger 2013 im Vergleich zu anderen Europäern für ihre Versicherungen ausgegeben haben:
2013 lag dieser Wert in Deutschland bei 2.300,-€ pro Kopf, was europaweit ein Platz im oberen Mittelfeld bedeutet.
Insgesamt haben die Europäer 1.170 Milliarden Euro Versicherungsbeiträge eingezahlt, durchschnittlich 1.882,- pro Bürger.
Zwischen den einzelnen Ländern gibt es jedoch riesige Unterschiede, so liegt die Schweiz zum Beispiel ganz weit vorne, wenn es um die Vorsorge geht. Während in Bulgarien und in der Türkei Versicherungen für die Bürger nahezu keine Rolle spielen.
Europaweite Versicherungsbeiträge – die Spitzenreiter in 2013:
- Schweiz: 6.000,-€ pro Kopf
- Niederlande, Dänemark und Finnland: 4.000,-€ pro Kopf
- Deutschland: 2.300€ pro Kopf, was einem Platz 13 im europäischen Ranking entspricht
- Rumänien: 100,-€ pro Kopf.
- Noch darunter: Türkei und Bulgarien
Welche Versicherungen sind europaweit die wichtigsten?
Der größte Teil der Versicherungsbeiträge fließt europaweit mit 60% in die Lebensversicherung der Bürger, z.B.:
- Schweiz: 3.300,-€ pro Kopf
- Deutschland: 1.100,-€ pro Kopf (Wert leicht unter dem europäischen Durchschnitt)
- in der Türkei und in Rumänien werden hierfür lediglich 15-18€ pro Jahr ausgegeben.
Bei der Gesundheitsvorsorge belegt Deutschland europaweit den 3. Platz:
- 430,-€ ist sie den Deutschen pro Jahr wert.
- der europäische Durchschnitt liegt hier bei 196,-€
Und auch bei den Schaden- und Unfallversicherungen befindet sich der Bundesbürger über dem europäischen Durchschnitt:
- 700,-€ zahlt er hierfür jährlich durchschnittlich, das sind rund 140,-€ mehr als seine europäischen Mitbürger hierfür ausgeben.
Das neue Jahr hat begonnen - was sich 2015 für Verbraucher ändert
Mit dem Jahreswechsel treten einige Neuerungen für Verbraucher in Kraft. Hier ein Überblick, was sich alles ändert:
-Krankenkassenbeiträge:
der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 auf 14,6%, allerdings können die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die vom Arbeitnehmer zu tragen sind.
-Rentenbeiträge:
der Rentenbeitrag sinkt um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7%
-Pflegeversicherung:
hier steigen die Beiträge auf 2,35%
Darüber hinaus gilt ab 01.01.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre – ausgenommen sind Praktikanten, Auszubildende, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche.
-Zinsen:
für das Jahr 2015 ist kein Anstieg der Zinsen in Sicht, sie werden weiterhin auf einem extrem niedrigen Niveau bleiben. Experten sprechen jedoch von einer Zinswende im kommenden Jahr, die sich in den USA andeutet. Sollte es hierzu kommen, wäre dies die erste Zinserhöhung seit 10Jahren…
-Lebensversicherungen:
bei den Lebensversicherungen sinkt der Garantiezins von 1,75% auf 1,25%. Hiervon sind nur Neuverträge betroffen (siehe auch: „Garantiezinsretter der Continentale„)
-Pflegegeld und Pflegesachleistungen:
wer Angehörige pflegt, kann sich ab 01.01.2015 zehn Tage lang vom Arbeitgeber freistellen lassen. Die Pflegeversicherung zahlt für diesen Zeitraum ca. 90% des Nettolohns. In Firmen mit mehr als 25 Arbeitnehmern haben Mitarbeiter Anspruch auf bis zu 24 Monate Familienpflegezeit. Beim Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen.
-KFZ:
wer seinen Wohnort wechselt darf ab sofort sein altes Nummernschild mitnehmen. Bei den Tarifen bleibt es jedoch dabei, dass sie sich nach dem Wohnort richten. Wer zum Beispiel von Gütersloh nach Bielefeld zieht, darf weiterhin sein „GT“ – Kennzeichen behalten, es gilt jedoch der Tarif des neuen Wohnortes.
Versicherungsschutz: Neue Lebensumstände rechtzeitig melden
Sei es der Übergang von der Schule zum Studium, die Geburt eines Kindes oder der Einzug in die eigenen vier Wände. Jede Änderung der Lebensumstände kann den Versicherungsschutz beeinflussen. Deshalb ist gut beraten, wer seinen Versicherungsexperten bittet, die individuelle Absicherung dahingehend zu überprüfen.
Doch welche Maßnahmen sind bei welchen Lebensereignissen notwendig, um seine Rechte voll ausschöpfen zu können und weiterhin gut abgesichert zu sein?
Leben bedeutet Veränderung. Und deshalb sehen die Verträge in Kranken-, Sach- und Lebensversicherungen für viele Situationen besondere Möglichkeiten und Rechte vor, um den Versicherungsschutz an die neue Lebenssituation anzupassen. Um davon profitieren zu können, sind aber fast immer bestimmte Fristen zu beachten. Deshalb ist es auch so wichtig, sich bei Veränderungen umgehend zu melden. Ein kurzer Anruf genügt meist schon.
An den nachstehenden Beispielen lässt sich dies verdeutlichen:
- die Hochzeit eines jungen Paares: spätestens jetzt sollte das Paar mit seinem Versicherungsexperten überprüfen, ob die Altersvorsorge oder etwa der Todesfallschutz auch für das Leben zu zweit ausreichend sind.
- die meisten Verträge beinhalten Nachversicherungsgarantien, die dazu berechtigen, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- das gilt auch für die Geburt eines Kindes. Kinder können in der Krankenversicherung ab der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten innerhalb von zwei Monaten nachversichert werden. Solche Nachversicherungsrechte gibt es auch in der Lebensversicherung.
- eine Haftpflichtversicherung kann vom Single auf einen Familientarif umgestellt werden. Das spart bares Geld. Bei Beginn einer Ausbildung oder einer beruflichen Änderung sind wiederum andere Dinge möglich und teils auch notwendig. Ist etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden, so sollte diese bei einer beruflichen Änderung an eventuelle Gehaltsänderungen angepasst werden.
Kennen Versicherte all ihre Möglichkeiten?
In besonderen Situationen, wie der Hochzeit oder Geburt eines Kindes, sind die meisten Menschen so sehr mit diesen Ereignissen beschäftigt, dass sie die rechtzeitige Kontaktaufnahme zu ihrem Berater schlichtweg vergessen und so wichtige Fristen versäumt werden. Deshalb sollten Versicherte bei Veränderungen zumindest kurz anrufen oder mailen. Wir beraten unsere Kunden ausführlich zu ihren Möglichkeiten und Voraussetzungen der Absicherung. Das ist der große Vorteil eines persönlichen Versicherungsexperten gegenüber dem anonymen Internet:
Wir nehmen teil am Leben unserer Kunden, freuen uns mit Ihnen und geben Hilfestellung. Wir können maßgeschneidert auf die jeweiligen Anforderungen eingehen und auf neue Gesetzgebungen oder steuerliche Aspekte hinweisen, vorausgesetzt, uns ist die neue Lebenssituation bekannt.
Die Sozialversicherungswerte für das Jahr 2015
Am 15.10. 2014 hat das Bundeskabinett die ab 01.01.2015 gültigen Sozialversicherungswerte verabschiedet.
Hier die Rechengrößen / Werte für 2015 im Überblick
Jahresarbeitsentgeltgrenzen KV | Alte Bundesl. | Neue Bundesl. |
Versicherungspflichtgrenze (allgemein) | 54.900,00 Euro | 54.900,00 Euro |
Versicherungspflichtgrenze (Bestandsfälle PKV) | 49.500,00 Euro | 49.500,00 Euro |
Ein Wechsel in die private Krankenkasse ist ab 2015 also erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 54.900,-Euro möglich, also 4.575,- Euro monatlich! Der Zugang zur PKV wird also erschwert.
Beitragsbemessungsgrenzen | Alte Bundesl. | Neue Bundesl. |
Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) | 49.500,00 Euro | 49.500,00 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich) | 4.125,00 Euro | 4.125,00 Euro |
allgemeine Rentenversicherung (jährlich) | 72.600,00 Euro | 62.400,00 Euro |
allgemeine Rentenversicherung (monatlich) | 6.050,00 Euro | 5.200,00 Euro |
Arbeitslosenversicherung (jährlich) | 72.600,00 Euro | 62.400,00 Euro |
Arbeitslosenversicherung (monatlich) | 6.050,00 Euro | 5.200,00 Euro |
Freiwillige Versicherung in der GKV | Alte Bundesl. | Neue Bundesl. |
allgemeine Mindestbemessungsgrundlage | 945,00 Euro | 945,00 Euro |
Mindestbemessungsgrundlage für Existenzgründer | 1.417,50 Euro | 1.417,50 Euro |
Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige | 2.126,25 Euro | 2.126,25 Euro |
Regelbemessungsgrundlage für Selbstständige | 4.125,00 Euro | 4.125,00 Euro |
Höchster Arbeitgeber-Zuschuss (angestellte PKV Mitglieder) | Alte Bundesl. | Neue Bundesl. |
KV mit Anspruch auf Krankengeld | 301,13 Euro | 301,13 Euro |
KV ohne Anspruch auf Krankengeld | 288,75 Euro | 288,75 Euro |
Pflegeversicherung (außer Sachsen) | 48,47 Euro | |
Pflegeversicherung Sachsen | 27,84 Euro |
Zum Vergleich finden Sie die Werte für das Jahr 2014 ebenfalls auf unserer Homepage unter „News – Sozialversicherungswerte 2014″