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Ihr Oldtimer - bei uns richtig gut versichert
Immer mehr Menschen sehen in einem Oldtimer neben dem Fahrspaß auch eine lohnende Geldanlage. Umso wichtiger ist es, das Ihr neues „altes Gefährt“ richtig versichert ist.
Auf dem Gebiet der Oldtimer-Versicherungen haben wir mit der „Mannheimer Versicherung“ einen starken und zuverlässigen Partner an unserer Seite, der den Versicherungsschutz für Oldtimer für uns abwickelt.
Welche Versicherungswerte unterscheidet man eigentlich, wenn es um die Versicherung eines Oldtimers geht?
-Marktwert: hierbei handelt es sich um den gegenwärtigen Wert des Fahrzeugs am Markt. Er sagt aus, welchen Betrag man zum aktuellen Zeitpunkt beim An- oder Verkauf bezahlen bzw. erzielen würde
-Wiederaufbauwert: beim Wiederaufbauwert berücksichtigt man, dass die reinen Entstehungskosten für ein restauriertes Fahrzeug weitaus höher sind, als die zu erzielenden durchschnittlichen Marktwerte
-Wiederbeschaffungswert: hierbei handelt es sich um die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden müsste, um ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug zu beschaffen. Der Wiederbeschaffungswert ist maßgeblich für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
-Wiederherstellungswert: hiermit ist der Preis gemeint, der aufgebracht wurde, um das Fahrzeug in den aktuellen Zustand zu bringen und setzt sich somit aus Anschaffungspreis und Restaurationskosten zusammen
Unsere Oldtimer Versicherung bietet Ihnen entscheidende Vorteile und Top-Konditionen:
–All-Risk-Deckung für eine Absicherung gegen nahezu alle Gefahren
-uns reicht bis zu einem Versicherungswert von 12.500€ eine Selbsteinschätzung, ab Baujahr 1970 ist für höhere Werte ein Gutachten fällig
-wir versichern Ihr Fahrzeug zum Wiederbeschaffungswert, nicht wie sonst üblich zum Marktwert
-Möglichkeit der Versicherung der Wiederherstellungskosten
-Sie können wählen: Ganzjähriger Versicherungsschutz oder Saisonkennzeichen
–Vorsorgeversicherung für ausreichende Deckung bei Wertschwankungen
–keine Beitragserhöhung im Schadenfall
Möchten Sie weitere Informationen auch zur allgemeinen KFZ-Versicherung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Kfz-Versicherung - mehr Freiheiten für Sie durch unterjährigen Versicherungsablauf
Gestalten Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung noch ein wenig entspannter und entscheiden sich für einen Versicherungsablauf ganz nach Ihrer Wahl.
Fakt ist:
Zum Stichtag 1. Januar sind die meisten Jahres-Rechnungen fällig. Und dazu zählte bislang auch Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag. Ab sofort ist das aber nicht mehr zwangsläufig so.
Denn nun ist für Sie die Fälligkeit Ihrer Kfz-Versicherung frei wählbar: Wird Ihr Fahrzeug im Juni zugelassen, können Sie als Ablauftermin zum Beispiel den 01.06. vereinbaren. Und entscheiden Sie sich dann noch für eine vierteljährliche Zahlungsperiode, werden Ihre Kfz-Versicherungsbeiträge immer erst am 01.06., 01.09., 01.12. und 01.03. eines Jahres fällig.
Zusätzlich ist bei einem bereits bestehenden Vertrag zu jedem Monats-Ersten eine Tarifumstellung möglich, wodurch Sie den Fälligkeitszeitpunkt des Beitrages ebenfalls beeinflussen können. Die Vertragslaufzeit beträgt dann automatisch wieder 12 Monate ab dem Umstellungsdatum.
Die Vorzüge für Sie liegen auf der Hand
- Finanzielle Entlastung durch Verlagerung der Beitragszahlung vom Jahresanfang auf einen von Ihnen bestimmten späteren Termin
- Centgenaue Mischkalkulation unter Berücksichtigung von Verbesserungen des Schadenfreiheitsrabatts bereits zu Vertragsbeginn
- Wahlweise monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Zahlungsperiode
Lediglich für Fahrzeuge mit Saison- oder Versicherungskennzeichen, wie etwa Mopeds, sowie für das Flotten- und Sondergeschäft ist ein unterjähriger Versicherungsablauf nicht möglich.
Haben Sie noch Fragen? Wünschen Sie ein persönliches Angebot?
Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung lässt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden.