Kfz-Diebstahl - Sicherheitslücken bei Funkschlüsseln

Funkschlüssel für’s Auto sind heute der Normalfall. Doch sind sie auch wirklich sicher?

Gerade in der letzten Woche wurde bekannt:

IT-Forscher haben erhebliche Sicherheitslücken bei Funkschlüsseln aufgedeckt. Über 100.000 Autos sollen hiervon betroffen sein. Die Schlüssel können leicht geknackt werden, Autodieben wird ihre Arbeit dadurch erleichtert.

Bin ich im Rahmen meiner Kfz-Versicherung geschützt, wenn mein Auto über einen geknackten Funkschlüssel gestohlen wurde oder Teile aus meinem Auto entwendet wurden?

Für den Versicherungsschutz ist es zunächst einmal egal, wie schnell und einfach und auf welche Art und Weise ein Fahrzeug geknackt wurde. Für den entstandenen Schaden kommt die Kfz-Teilkasko- bzw. Vollkasko-Versicherung auf.

Wenn „nur“ Dinge aus dem Auto gestohlen wurden, so werden diese ersetzt sofern sie fest eingebaut waren (festinstallierte Navis, Radios, Bordcomputer) oder ausschließlich dem Gebrauch im Fahrzeug gedient haben wie etwa ein Kindersitz.

Wertsachen, die im Auto lagen und nicht zu den oben genannten Kategorien zählen (Smartphone, Laptop, Handtasche, Portemonnaie, Sonnenbrille) werden hingegen nicht ersetzt.

Auto weg – was nun?

Der Diebstahl muss der Versicherung unmittelbar gemeldet werden. Diese benötigt folgende Angaben bzw. Dokumente:

  • Nachweis, dass eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt wurde
  • alle Fahrzeugschlüssel und -papiere
  • Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle
  • Schriftliche Schadenanzeige des Versicherungsnehmers
  • Angaben zum Wert des Fahrzeugs

Kann ich mich vor Diebstahl schützen?

Eine 100-prozentige Absicherung gegen den Autodiebstahl gibt es sicherlich nicht. Dennoch sollten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen beachten und es potenziellen Dieben so schwer wie möglich machen:

  • der sicherste Abstellplatz für ein Auto ist die abschließbare Garage. Wer die nicht hat, sollte sein Fahrzeug möglichst auf gut beleuchteten und belebten Straßen abstellen.
  • ziehen Sie auch bei kürzester Abwesenheit auf jeden Fall den Zündschlüssel und schließen sie Türen, Fenster, Kofferraum sowie ein eventuell vorhandenes Cabriodach
  • lassen Sie keine Wertsachen im Auto liegen, die andere dazu verleiten könnten, Ihr Auto zu knacken
  • Achten Sie darauf, dass beim Abschließen mit dem Funkschlüssel ein akustisches und optisches Signal bemerkbar ist
  • Stellen Sie den Verlust Ihres Autoschlüssels fest, lassen Sie ihn in einer Fachwerkstatt sperren

 

 

 

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Blaue Kennzeichen für Mofas und Mopeds

Ab 01. März 2015 sind die bisherigen schwarzen Kennzeichen für Mopeds und Motorräder nicht mehr gültig.

Es gelten dann die neuen blauen Kennzeichen.

Wer trotzdem weiter mit seinem alten Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz.

Für  Mofas und Mopeds gibt es folgende Punkte zu beachten:

  • sie müssen nicht wie PKW bei der Zulassungsstelle gemeldet werden, sondern benötigen lediglich eine Bertriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen
  • jedes Jahr gibt es bei den Kennzeichen eine neue Farbe, sie sind jeweils 1 Jahr  gültig (immer bis Ende Februar)
  • die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer

Für welche Fahrzeuge gilt ein solches Versicherungskennzeichen?

  • Kleinkrafträder, d.h. Mofas oder  Mopeds bis 50cm3 und bis 45km/h
  • Elektrofahrräder, die bei Geschwindigkeiten über 25km/h eine Tretunterstützung haben oder die eine tretunabhängige Unterstützung über 6 bis max. 45khm/h haben
  • Segways bis zu 20km/h
  • Quads und Trikes
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis und bis max. 45km/h
  • Krankenfahrstühle mit Motor
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion, die bis 60km/h schnell sind und schon vor dem 01.03.1992 versichert waren

Ein paar Fakten:

2013 haben insgesamt rund 1,7 Millionen Mofas und Mopeds ca. 23.000 Haftpflichtschäden verursacht – Höhe ca. 59 Millionen Euro. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr.

3.200 versicherte Mopeds und Mofas wurden in 2013 entwendet, 24% weniger als im Jahr zuvor. Dennoch werden tendenziell häufiger Kleinkrafträder geklaut als z.B. PKW…

 

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Rückwärts aus der Parklücke

Wer rückwärts  aus einer Parklücke ausparkt, der muss besonders aufmerksam sein…

Für ihn gilt auf einem Parkplatz eine höhere  Sorgfaltspflicht als für einen Vorwärtsfahrenden, zumal wenn dieser Schritt-Tempo fährt und ausreichend Abstand zu den Parkbuchten hält.

Ein Fall, der vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken verhandelt wurde, macht dies deutlich.

Was war geschehen?

Eine Frau setzte mit ihrem Auto rückwärts aus einer Parklücke eines Supermarktes und kollidierte dabei mit dem Auto einer Frau, die vorwärts auf dem Parkplatz fuhr. Es kam zu einem Zusammenstoß.

Wer hat Schuld?

Die Beklagte  Rückwärtsfahrerin gab an, sie sei davon ausgegangen, dass die vorwärtsfahrende Frau ihr das Ausparken aus der Parklücke ermöglichen wollte. Diese bestätigte zwar, dass es zu einem Blickkontakt zwischen ihr und der Beklagten gekommen sei, sie selbst sei allerdings der Meinung gewesen, ihre Unfallgegnerin bliebe stehen. Daher habe sie nicht angehalten, sondern sei im Abstand von 2,5 Metern an dem ausparkenden Auto vorbeigefahren. Der Unfall sei nur durch die Unachtsamkeit der Beklagten Ausparkerin entstanden.

Das Urteil hierzu:

Zunächst ging das Landgericht von einem gegenseitigen Verschulden der beiden aus und gab der Klage somit nur teilweise statt.

In der Berufung war das Oberlandesgericht Saarbrücken anderer Meinung:

Die Schuld ander Kollision läge allein bei der Beklagten. Die Richter waren der Ansicht,  dass sich gemäß §9 Absatz 5 der StVO ein Rückwärtsfahrender  auf einem Parkplatz so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Die Urteilsbegründung lautet:

der rückwärts ausparkende Verkehrsteilnehmer müsse besonders vorsichtig sein, sich stetig umschauen, um sicher zu stellen, dass durch sein Zurücksetzen keine Gefahr für andere besteht. Kommt es dennoch zu einem Unfall mit einem hinter ihm vorbeifahrenden Fahrzeug, so ist es nach Ansicht des Gerichts der „Beweis des ersten Anscheins“ der  die Schuld des ausparkenden Fahrzeugs begründet. Es sei denn, er kann beweisen, dass er vor dem Zusammenstoß angehalten hat.

In diesem Fall konnte die Beklagte diesen Beweis nicht erbringen. Daher wurde ihr die volle Verantwortung für den Unfall zugesprochen.

 

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Das neue Jahr hat begonnen - was sich 2015 für Verbraucher ändert

Mit dem Jahreswechsel treten einige Neuerungen für Verbraucher in Kraft. Hier ein Überblick, was sich alles ändert:

-Krankenkassenbeiträge:

der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 auf 14,6%, allerdings können die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die vom Arbeitnehmer zu tragen sind.

-Rentenbeiträge:

der Rentenbeitrag sinkt um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7%

-Pflegeversicherung:

hier steigen die Beiträge auf 2,35%

Darüber hinaus gilt ab 01.01.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre – ausgenommen sind Praktikanten, Auszubildende, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche.

-Zinsen:

für das Jahr 2015 ist kein Anstieg der Zinsen in Sicht, sie werden weiterhin auf einem extrem niedrigen Niveau bleiben. Experten sprechen jedoch von einer Zinswende im kommenden Jahr, die sich in den USA andeutet. Sollte es hierzu kommen, wäre dies die erste Zinserhöhung seit 10Jahren…

 -Lebensversicherungen:

bei den Lebensversicherungen sinkt der Garantiezins von 1,75% auf 1,25%. Hiervon sind nur Neuverträge betroffen (siehe auch: „Garantiezinsretter der Continentale„)

-Pflegegeld und Pflegesachleistungen:

wer Angehörige pflegt, kann sich ab 01.01.2015 zehn Tage lang vom Arbeitgeber freistellen lassen. Die Pflegeversicherung zahlt für diesen Zeitraum ca. 90% des Nettolohns. In Firmen mit mehr als 25 Arbeitnehmern haben Mitarbeiter Anspruch auf bis zu 24 Monate Familienpflegezeit. Beim Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen.

-KFZ:

wer seinen Wohnort wechselt darf ab sofort sein altes Nummernschild mitnehmen. Bei den Tarifen bleibt es jedoch dabei, dass sie sich nach dem Wohnort richten. Wer zum Beispiel von Gütersloh nach Bielefeld zieht, darf weiterhin sein „GT“ – Kennzeichen behalten, es gilt jedoch der Tarif des neuen Wohnortes.

 

 

 

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Ein Sommer mit Unwettern - was ist im Schadenfall wie versichert?

In diesen Tagen kommt es immer wieder zu schweren Gewittern mit Starkregen, Sturm und Hagel – Todesopfer und erhebliche Sachschäden sind die Folgen. Die Tendenz ist leider steigend und viele stellen sich die Frage:

Was ist wie versichert und was ist nach einem Schaden zu tun?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus vor Schäden, die durch Sturm, Feuer, Blitzeinschlag, Hagel und Leitungswasser entstehen. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände versichert ist.

Bei Überschwemmungen, die durch Starkregen entstehen, benötigen Sie zusätzlich eine Elementarversicherung.

Die Hausratversicherung deckt Schäden am Inventar des Hauses oder der Wohnung ab. Wenn z.B. Elektrogeräte durch einen Überspannung Schaden nehmen, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung.

Und wenn durch Sturm oder Hagel am Auto etwas passiert? Hier deckt Ihre Teilkaskoversicherung Schäden ab (Beulen, kaputte Scheiben…)

Wichtig nach einem Schaden ist immer: 

Setzen Sie sich nach einem Schaden so schnell wie möglich mit uns in Verbindung und machen Sie Fotos, um den entstandenen Schaden detailliert zu dokumentieren.

 

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Die Lieblinge der Autodiebe

Die aktuelle Diebstahl-Analyse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zeigt, dass die absolute Zahl der kaskoversicherten Autodiebstähle im Jahr 2012 rückläufig war, nachdem in den 3 vorangegangenen Jahren ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen war.

Die konkreten Zahlen verdeutlichen dies:
So wurden im Jahr 2012 in Deutschland insgesamt 18.063 PKW gestohlen, im Jahr zuvor waren dies noch 19.658. Rückblickend bis ins Jahr 2002 zeigt die Analyse, dass sich die Zahl der gestohlen gemeldeten Autos nahezu halbiert hat.
Begehrteste Objekte sind Autos im Alter von vier bis sieben Jahren. Hiervon wurden im Jahr 2012 insgesamt 6.622 Fahrzeuge entwendet, mehr als jüngere, höchstens 3 Jahre alte Modelle. Hier liegt die absolute Zahl bei 4.847 Autos.
Die Statistik der GDV zeigt auch, dass PKW, die über sieben Jahre alt sind nur von geringem „Diebstahl-Interesse“ sind.

Die Entwicklung beim Schadenaufwand, -summe und –häufigkeit:
Während man beim Schadenaufwand einen Rückgang um nahezu 7% auf 242,2Millionen Euro verzeichnet, erhöhte sich die durchschnittliche Schadenssumme um 1,6% auf 13.421EURO. Die Schadenhäufigkeit nahm um 0,1 Prozentpunkte ab und liegt nun bei 0,5%.

Gibt es regionale Unterschiede?
Generell lässt sich feststellen, dass die Zahl der Autodiebstähle in fast allen Bundesländern gesunken ist. Lediglich im Saarland (plus 29,3% auf 106 PKW Diebstähle) und in Niedersachsen plus 7,2% auf 1.644 Diebstähle) ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen.
Die Hauptstadt Berlin ist auch die Hauptstadt der Autodiebe. Mit einer Schadenhäufigkeit von 3,2 pro 1.000 PKW liegt sie an erster Stelle, gefolgt von Hamburg und Brandenburg mit 1,7 und 1,5. Ganz hinten findet man Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit einer Schadenhäufigkeit von 0,2.
Den größten Rückgang hat Sachsen-Anhalt zu verbuchen. Hier wurden in 2012 insgesamt 650 Autos weniger gestohlen (22,3% weniger als in 2011).
Bemerkenswert ist ebenso, dass viele Großstädte und Regierungsbezirke starke Veränderungen bezüglich der absoluten Zahl der Autodiebstähle zu verzeichnen hatten. Ganz vorn liegt hier das bayerisch Schwaben mit einem Rückgang von einem Drittel und Nürnberg, Bochum und Essen mit einem Minus von 25%. Dagegen steht ein extremer Zuwachs in Stuttgart und Mannheim (jeweils um 30%).

Die Favoriten der Autodiebe:
Die beliebtesten Marken der Autodiebe sind – wie schon in den Jahren zuvor – VW, BMW und Audi. VW nimmt hier auch in 2012 den Spitzenplatz ein mit mehr als doppelt so viel geklauten PKW wie die Konkurrenten BMW und Audi:

VW: 5.771 gestohlene Fahrzeuge
BMW:2.857 gestohlene Fahrzeuge
Audi:2.292 gestohlene Fahrzeuge

Ausländische Marken scheinen von geringem Interesse zu sein. Bei Peugeot ging die Zahl der entwendeten Autos um ca. 16% zurück, bei Renault um 12% und bei Citroen um 5%.Bei der Schadenhäufigkeit rangiert BMW (1,1 je 1000 kaskoversicherter Autos) ganz oben, gefolgt von Audi und Porsche mit 1,0 und 0,9.

Welche Modelle sind am begehrtesten?
Bei der „Klaurate“ ist BMW Spitzenreiter und mit 6 Modellen in der Hitliste vertreten. Zu finden sind hier:

-BMW X6drive 40D  (Diebstahlrate 26,6 je 1000 versicherter PKW)
-M3 Coupé   (Diebstahlrate 19,7)
-X5/X6 3.0 SD   (Diebstahlrate 12,3 )
-335D  (Diebstahlrate 7,9)
-730D  (Diebstahlrate 7,2)

Beliebt sind außerdem das Modell Toyota Lexus RX350 (15,4) und der VW T4 Caravelle, Multivan 2.5 TDI (11,8)
Auch beim durchschnittlichen Schadenaufwand rangiert BMW mit seinen Modellen ganz vorn.

Fahrzeugdiebstahl insgesamt:
Nicht nur bei den PKW ist die absolute Zahl der Diebstähle in 2012 rückläufig gewesen. Auch bei Mofas oder Mopeds, Krafträdern und LKW und Leichtkrafträdern ist im Vergleich zu 2011, 2010 und 2009 ein Rückgang festzustellen.
Wurden 2009 noch insgesamt 37.964 Fahrzeuge gestohlen, belief sich die Zahl in 2010 auf 36.551 Fahrzeuge, in 2011 auf 35.263 Fahrzeuge und in 2012 auf insgesamt 31.549 Fahrzeuge.

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