Tag Archives: Autoversicherung
Kann beim Verkauf eines PKW´s der Käufer die KFZ-Versicherung übernehmen?
Grundsätzlich kann ein Käufer die Kfz-Versicherung übernehmen. Der Vorteil ist, dass der Käufer direkt losfahren kann.
Der Verkäufer muss allerdings darauf vertrauen, dass der Käufer den PKW auch unverzüglich ummeldet.
Kommt es allerdings zu einem Unfall, haftet der Verkäufer, da der Wagen ja noch auf seinen Namen angemeldet ist.
Der Schadenfreiheitsrabatt vom Verkäufer wird aber nicht belastet, sondern der des Käufers,
laut dem Portal Anwalt.de.
Für die Prämie des laufenden Versicherungsjahres müssen dann jedoch beide Parteien haften.
Der Versicherer kann entscheiden, ob er die Prämie vom Verkäufer oder Käufer fordert.
Es ist wichtig, dass Verkäufer und Käufer eine schriftliche Frist vereinbaren. Diese sollte maximal
eine Woche betragen.
Berufsunfähigkeit vs Auto-Versicherung erklärt im Film
Kurzweilig und informativ – unser Film zur Berufsunfähigkeit zeigt in drei Minuten anhand eines kleinen Rechenexempels, wie gut oftmals das eigene Auto im Vergleich zur eigenen Arbeitskraft abgesichert ist. Denn es ist schon verwunderlich, dass die Angst vor dem Verlust materieller Dinge wie dem Auto oft größer ist als vor dem Verlust der eigenen Arbeitskraft. Der Film stellt anschaulich dar, welche Auswirkungen ein Totalverlust in diesen beiden Fällen zur Folge hat und räumt mit Vorurteilen über die BU-Versicherung auf.
Kfz-Versicherung - mehr Freiheiten für Sie durch unterjährigen Versicherungsablauf
Gestalten Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung noch ein wenig entspannter und entscheiden sich für einen Versicherungsablauf ganz nach Ihrer Wahl.
Fakt ist:
Zum Stichtag 1. Januar sind die meisten Jahres-Rechnungen fällig. Und dazu zählte bislang auch Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag. Ab sofort ist das aber nicht mehr zwangsläufig so.
Denn nun ist für Sie die Fälligkeit Ihrer Kfz-Versicherung frei wählbar: Wird Ihr Fahrzeug im Juni zugelassen, können Sie als Ablauftermin zum Beispiel den 01.06. vereinbaren. Und entscheiden Sie sich dann noch für eine vierteljährliche Zahlungsperiode, werden Ihre Kfz-Versicherungsbeiträge immer erst am 01.06., 01.09., 01.12. und 01.03. eines Jahres fällig.
Zusätzlich ist bei einem bereits bestehenden Vertrag zu jedem Monats-Ersten eine Tarifumstellung möglich, wodurch Sie den Fälligkeitszeitpunkt des Beitrages ebenfalls beeinflussen können. Die Vertragslaufzeit beträgt dann automatisch wieder 12 Monate ab dem Umstellungsdatum.
Die Vorzüge für Sie liegen auf der Hand
- Finanzielle Entlastung durch Verlagerung der Beitragszahlung vom Jahresanfang auf einen von Ihnen bestimmten späteren Termin
- Centgenaue Mischkalkulation unter Berücksichtigung von Verbesserungen des Schadenfreiheitsrabatts bereits zu Vertragsbeginn
- Wahlweise monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Zahlungsperiode
Lediglich für Fahrzeuge mit Saison- oder Versicherungskennzeichen, wie etwa Mopeds, sowie für das Flotten- und Sondergeschäft ist ein unterjähriger Versicherungsablauf nicht möglich.
Haben Sie noch Fragen? Wünschen Sie ein persönliches Angebot?
Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung lässt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden.