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Weiterhin komplette Produktpalette – Laufende Verzinsung bei 2,7 Prozent
„Auch bei aktuell niedrigen Zinsen sind wir ein verlässlicher Partner“, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund.
Auch im Jahr 2017 haben Kunden die Wahl aus der gesamten Produktpalette der Continentale Lebensversicherung. Damit gehören wir zu den wenigen, die Tarife mit langfristigen Garantien im Angebot haben. Sie profitieren vor allem von der laufenden Verzinsung, die über dem Marktdurchschnitt liegt. Ab 2017 wird die Verzinsung 2,7 % betragen. Inklusive dem Schlussüberschuss ergibt sich eine Verzinsung von bis zu 3,7 % auf den Sparanteil.
Im Vergleich mit anderen Versicherern liegt die Continentale Lebensversicherung mit dieser Verzinsung im oberen Drittel.
Das ändert sich 2017 für Versicherungskunden
Garantiezins für Lebensversicherungen:
Für Lebensversicherungen gilt ab 2017 ein neuer Garantiezins. Er sinkt von 1,25 % auf 0,9 %.
Von der Änderung nicht betroffen sind Altverträge. Diese behalten ihre ursprünglich festgelegte Garantieverzinsung, die nicht angepasst wird.
Besteuerung von Lebensversicherungen
Haben sie ihre Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen, ist die Auszahlung nach zwölf Jahren steuerfrei. Ist der Vertrag aus 2005 und später, ist nach dem Ablauf von zwölf Jahren lediglich die Hälfte ihrer Erträge steuerfrei. Die andere Hälfte wird mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Diese Regelung tritt ab dem 01.01.2017 das erste Mal in Kraft, da die Zwölf-Jahre-Frist nun auch für Verträge ab 2005 abgelaufen ist.
Höhere Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung sowie GKV-Versicherungspflichtgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt von 50.850 Euro auf 52.200 Euro.
Außerdem können Arbeitnehmer erst ab einem Jahreseinkommen von 57.600 Euro in die private Krankenversicherung wechseln. Bislang liegt diese Grenze bei 56.250 Euro.
Neue Pflegegrade und höhere Beiträge in die Pflegeversicherung
Durch eine umfassende Reform der Pflegeversicherung (unter Anderem Änderung der drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade ) steigen die Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung um 0,2 %.
Außerdem steigt die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4237,50 Euro auf 4350,00 Euro.