Stromschlag mit Folgen
Ein Fall des Oberlandesgerichts Koblenz vom April 2014 – was war passiert?
Eine Frau bat ihren benachbarten Elektriker um einen unentgeltlichen Gefallen, nämlich ihr eine Außenlampe am Haus anzubringen. Dabei machte der Elektriker einen folgenschweren fachlichen Fehler, der einem anderen Handwerker schwere gesundheitliche Schäden zuführte.
Der Elektriker übersah bei seiner nachbarschaftlichen Gefälligkeit, dass das Gehäuse der Außenlampe unter Strom stand. Kurz darauf beauftragte die Frau einen anderen Handwerker mit Fassadenarbeiten an ihrem Haus. Dieser kam mit der Lampe in Berührung und erlitt dabei einen schweren Stromschlag, der einen schweren Hirnschlag zur Folge hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 100% behindert und ist auf dauerhafte Pflege angewiesen.
Der Fall ging vor das Oberlandesgericht Koblenz, der Kläger verlangte ein Schmerzensgeld von 600.000€ sowie eine lebenslange monatliche Rente.
Zunächst urteilten die Richter wie folgt:
Der Gebäudebesitzer und auch der Elektriker wurde von jeglicher Verantwortung für den Fall freigesprochen. Bei einer unentgeltlichen Gefälligkeit habe dieser davon ausgehen können, von etwaigen Haftungsansprüchen befreit zu sein.
Der Fall ging danach in die Berufung, wo die dortigen Richter diesem Urteil nicht zustimmen wollten.
Sie argumentierten, dass der Elektriker nicht automatisch von jeglichen Haftungsansprüchen befreit sei, nur weil er die Arbeit im Rahmen eines unentgeltlichen Gefallens übernommen hatte. Er habe vielmehr fahrlässig übersehen, dass die Lampe Strom führte. Von einem solchen schwerwiegenden Fehler sei bei einem Handwerker nicht unbedingt auszugehen und niemand – weder die Frau noch der Geschädigte – habe mit einem solchen Fehler rechnen müssen.
Der Fall ging zurück in die Vorinstanz, wo nun noch über die Höhe der Ansprüche des Klägers entschieden wird.