KFZ Versicherung: Schadenfreiheitsrabatte - wie funktioniert das genau?

Unfallfrei fahren zahlt sich aus.

Wer keine Schäden verursacht, erhält von seinem Versicherer einen Schadenfreiheitsrabatt, d.h. der Beitrag für die KFZ-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird geringer.

Eine Neueinstufung erfolgt jeweils am 01.01. des neuen Kalenderjahres – liegt kein Schaden vor, so wird der Versicherungsnehmer in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Schadenfreiheitsrabatte gibt es nur in der Haftpflicht und in der Vollkaskoversicherung

Selbst wenn man einen Schaden verursacht hat, besteht die Möglichkeit, den SF-Rabatt zu behalten, indem man als Versicherter den Schaden nachträglich selbst übernimmt. Das funktioniert so, dass die Versicherung in Vorleistung geht und der Kunde 6 Monate Zeit hat, den Betrag an die Versicherung zurück zu zahlen. Oft lohnt sich dies bei kleineren Schäden.

Beim Wechsel der KFZ Versicherung kann der Schadenfreiheitsrabatt mitgenommen werden, dies passiert automatisch und um in eine nächst günstigere SF-Klasse eingestuft zu werden, muss ein Versicherungsschutz seit mindestens 6 Monaten bestehen.

Bei Unterbrechungen gilt:

  • kürzer als 6 Monate: Einstufung in die nächst günstigere Klasse
  • länger als 6 Monate: Rabatt bleibt gleich – es erfolgt keine Umstufung
  • länger als 12 Monate: bei Schadenverlauf wird für jedes angefangene Kalenderjahr seit Unterbrechung ein schadenfreies Jahr abgezogen

Haben Sie Fragen zur KFZ Versicherung? Wir informieren Sie auf unserer Homepage oder gern in einem persönlichen Gespräch

 

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