Kfz-Versicherung - mehr Freiheiten für Sie durch unterjährigen Versicherungsablauf
Gestalten Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung noch ein wenig entspannter und entscheiden sich für einen Versicherungsablauf ganz nach Ihrer Wahl.
Fakt ist:
Zum Stichtag 1. Januar sind die meisten Jahres-Rechnungen fällig. Und dazu zählte bislang auch Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag. Ab sofort ist das aber nicht mehr zwangsläufig so.
Denn nun ist für Sie die Fälligkeit Ihrer Kfz-Versicherung frei wählbar: Wird Ihr Fahrzeug im Juni zugelassen, können Sie als Ablauftermin zum Beispiel den 01.06. vereinbaren. Und entscheiden Sie sich dann noch für eine vierteljährliche Zahlungsperiode, werden Ihre Kfz-Versicherungsbeiträge immer erst am 01.06., 01.09., 01.12. und 01.03. eines Jahres fällig.
Zusätzlich ist bei einem bereits bestehenden Vertrag zu jedem Monats-Ersten eine Tarifumstellung möglich, wodurch Sie den Fälligkeitszeitpunkt des Beitrages ebenfalls beeinflussen können. Die Vertragslaufzeit beträgt dann automatisch wieder 12 Monate ab dem Umstellungsdatum.
Die Vorzüge für Sie liegen auf der Hand
- Finanzielle Entlastung durch Verlagerung der Beitragszahlung vom Jahresanfang auf einen von Ihnen bestimmten späteren Termin
- Centgenaue Mischkalkulation unter Berücksichtigung von Verbesserungen des Schadenfreiheitsrabatts bereits zu Vertragsbeginn
- Wahlweise monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Zahlungsperiode
Lediglich für Fahrzeuge mit Saison- oder Versicherungskennzeichen, wie etwa Mopeds, sowie für das Flotten- und Sondergeschäft ist ein unterjähriger Versicherungsablauf nicht möglich.
Haben Sie noch Fragen? Wünschen Sie ein persönliches Angebot?
Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung lässt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden.