Ihr Hotelzimmer teilen Sie sich nicht mit Fremden, oder?

Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist für jeden unangenehm. Und die Unterbringung im Mehr-Bett-Zimmer und eine Behandlung durch wechselnde Stationsärzte empfinden viele zusätzlich belastend.

Der Arzt Ihres Vertrauens sollte es sein

Wenn es darum geht, bei einem Aufenthalt im Krankenhaus die Gesundung voranzutreiben, steht für viele die Behandlung durch den Arzt des Vertrauens ganz vorne. Geht es Ihnen auch so? Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sieht hier lediglich eine Behandlung durch den jeweils anwesenden Stationsarzt vor. So ist in vielen Fällen die Behandlung und Operation durch den gewünschten Arzt gar nicht möglich. Es sei denn, Sie tragen als Patient die Kosten für diese Behandlung selber.

Ein Hotelzimmer teilen Sie sich doch auch nicht mit Fremden

Befragungen zeigen, dass die Unterbringung im Zwei- oder sogar im Ein-Bett-Zimmer den meisten ähnlich wichtig ist, wie die Behandlung durch den Arzt ihres Vertrauens. Mit der Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer sehen viele ihre Ruhe gesichert, die sie zum Gesund werden brauchen. Die Gesetzliche übernimmt allerdings ausschließlich die Unterbringung in einem Mehr-Bett-Zimmer. Alle Kosten darüber hinaus muss der Patient selber übernehmen.

Erstklassig vorgesorgt = erstklassig versorgt

Eine private Vorsorge ist die Lösung. Die stationären Ergänzungstarife der Continentale Krankenversicherung sorgen für Ihre Chefarztbehandlung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer.

Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung lässt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden.

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