Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen - ist eine Neuregelung notwendig?

Bewertungsreserven – was versteht man eigentlich darunter?

Als Bewertungsreserven bezeichnet man die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis einer Kapitalanlage und dem aktuellen Marktwert. Es handelt sich hierbei um einen Buchwert, der als Buchgewinn ausgewiesen wird, wenn der aktuelle Marktwert über dem Wert bei Ankauf liegt.

Seit 2008  gilt die Vorschrift, dass Lebensversicherer ihre Kunden mit 50% an den Bewertungsreserven beteiligen müssen, wenn ein Vertrag zur Auszahlung kommt.

Aktuell stellt sich hierbei das folgende Problem:
die anhaltende Niedrig-Zinsphase macht es den Versicherern schwer, die hohen Garantieleistungen für alte Lebensversicherungsverträge zu erwirtschaften.

Für Verträge, die zwischen 1995 und Mitte 2000 abgeschlossen wurden, lag der Zinssatz beispielsweise bei 4%. Laufen solche Verträge heute aus, sind hohe Sonderausschüttungen trotz aktueller niedriger Zinsen und sinkender Kapitalerträge notwendig. Als Konsequenz verlieren die Lebensversicherer Monat für Monat das Polster, das sie in der Niedrig-Zinsphase für alle Versicherten bräuchten.

Der Nachteil der bisher geltenden Regelung liegt klar auf der Hand:
Kunden, deren Verträge zufällig in der jetzigen Niedrig-Zinsphase enden, werden mit hohen Sonderausschüttungen bevorzugt. Benachteiligt werden Kunden, deren Verträge noch einige Zeit laufen.

Eine Neuregelung ist aktuell in der Diskussion und soll die vorhandenen Überschüsse gerechter verteilen. 

Muss ich als Kunde reagieren?
Derzeit gibt es über die Neuregelung der Bewertungsreserven weder einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung noch einen Gesetzesentwurf.

Somit sollten Kunden nichts überstürzen und nicht übereilt reagieren.

Die Frage, wie hoch die Reserven sind, die Sie bei Vertragende ausgezahlt bekommen werden, lässt sich pauschal nicht beantworten, da hierzu hellseherische Fähigkeiten oder ein Blick in die Glaskugel notwendig wären.

Fakt ist jedoch:
eine vorzeitige Kündigung von Verträgen bringt immer Abzüge mit sich. So werden Sie zum Beispiel nicht in den Genuss der Schlussbeteiligung kommen, die nur fällig ist, wenn der Vertrag auch tatsächlich bis zum Ende läuft.
Allgemein niedrige Zinsen erschweren darüber hinaus die Neuanlage des Kapitals.

Wenn Sie Fragen zu Ihren laufenden Lebensversicherungsverträgen haben, dann geben wir Ihnen gern Auskunft über den aktuellen Stand.

 

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