Author Archives: Dirk Vollmer

Berufsunfähigkeit vs Auto-Versicherung erklärt im Film

Kurzweilig und informativ – unser Film zur Berufsunfähigkeit zeigt in drei Minuten anhand eines kleinen Rechenexempels, wie gut oftmals das eigene Auto im Vergleich zur eigenen Arbeitskraft abgesichert ist. Denn es ist schon verwunderlich, dass die Angst vor dem Verlust materieller Dinge wie dem Auto oft größer ist als vor dem Verlust der eigenen Arbeitskraft. Der Film stellt anschaulich dar, welche Auswirkungen ein Totalverlust in diesen beiden Fällen zur Folge hat und räumt mit Vorurteilen über die BU-Versicherung auf.

Sehen Sie sich hier den Film an!

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Ihr Hotelzimmer teilen Sie sich nicht mit Fremden, oder?

Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist für jeden unangenehm. Und die Unterbringung im Mehr-Bett-Zimmer und eine Behandlung durch wechselnde Stationsärzte empfinden viele zusätzlich belastend.

Der Arzt Ihres Vertrauens sollte es sein

Wenn es darum geht, bei einem Aufenthalt im Krankenhaus die Gesundung voranzutreiben, steht für viele die Behandlung durch den Arzt des Vertrauens ganz vorne. Geht es Ihnen auch so? Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sieht hier lediglich eine Behandlung durch den jeweils anwesenden Stationsarzt vor. So ist in vielen Fällen die Behandlung und Operation durch den gewünschten Arzt gar nicht möglich. Es sei denn, Sie tragen als Patient die Kosten für diese Behandlung selber.

Ein Hotelzimmer teilen Sie sich doch auch nicht mit Fremden

Befragungen zeigen, dass die Unterbringung im Zwei- oder sogar im Ein-Bett-Zimmer den meisten ähnlich wichtig ist, wie die Behandlung durch den Arzt ihres Vertrauens. Mit der Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer sehen viele ihre Ruhe gesichert, die sie zum Gesund werden brauchen. Die Gesetzliche übernimmt allerdings ausschließlich die Unterbringung in einem Mehr-Bett-Zimmer. Alle Kosten darüber hinaus muss der Patient selber übernehmen.

Erstklassig vorgesorgt = erstklassig versorgt

Eine private Vorsorge ist die Lösung. Die stationären Ergänzungstarife der Continentale Krankenversicherung sorgen für Ihre Chefarztbehandlung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer.

Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung lässt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden.

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Damit Nachbarn auch nach dem Urlaub noch Freunde bleiben

Gerade während eines Urlaubs möchte man sichergehen, dass zu Hause alles in Ordnung ist. In solchen Fällen fragen viele einen guten Freund oder den lieben Nachbar das heimatliche Domizil regelmäßig zu kontrollieren. Doch was ist, wenn der gefällige Haus- oder Wohnungshüter dabei einen Schaden anrichtet? Immer wieder passiert es, dass etwas versehentlich zu Bruch geht, wenn man in der Wohnung des Nachbarn während seiner Abwesenheit nach dem Rechten sieht.

Kann ein Helfer für Schäden haftbar gemacht werden?

Was nur wenige wissen: Als freundlicher Helfer geht man einen sogenannten „Verwahrungsvertrag“ ein, der zu einer gewissen Haftung führen kann. Generell haftet der Helfer nicht für Schäden, wenn er einen kleinen Fehler gemacht hat oder einfach nur ungeschickt war und die Dienste unentgeltlich erbracht wurden. Jedoch wird die Frage nach dem Verschulden stets im Einzelfall entschieden.

Was bedeutet das konkret?

Nicht ganz so schlimm, aber dennoch ärgerlich ist es, wenn dem Helfer die wertvolle Vase herunterfällt oder er versehentlich Blumenwasser auf dem Designerteppich verschüttet. Hat er aber grob fahrlässig gehandelt und etwa vergessen, den Wasserhahn zuzudrehen oder den Wohnungsschlüssel verloren, kann er sehr wohl haftbar gemacht werden. Wer in einem solchen Fall auf eine private Haftpflichtversicherung zurückgreifen kann, spart Geld und Nerven. Deshalb sollte man generell darauf achten, dass die Police auch Gefälligkeitsschäden berücksichtigt.

Und wenn nicht?

Laut aktueller Rechtssprechung haften bei sogenannten Gefälligkeitsschäden weder die Versicherung, noch der Verursacher. Die Kosten muss also die Person tragen, der geholfen wurde. Jedoch ist die Klärung, was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, reine Auslegungssache. Deshalb wird die Frage nach dem Verschulden oft erst in letzter Instanz vom Gericht entschieden.

Was ist ratsam wenn man z.B. gefragt wird, in der Wohnung des Nachbarn die Blumen zu gießen?

Wer Ärger vermeiden will, sollte darauf achten, dass in der privaten Haftpflichtversicherung auch Gefälligkeitsschäden eingeschlossen sind. Dann übernimmt die Versicherung die anteiligen Kosten. Bevor man seine Hilfe zusagt, reicht also ein Blick in die Unterlagen zur Haftpflichtversicherung oder ein einfacher Anruf, damit ein kleines Missgeschick nicht großen Ärger nach sich zieht.

Haben Sie noch Fragen? Wünschen Sie ein persönliches Angebot?

Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung lässt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden.

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Hilf Dir selbst – mit der Versicherung gegen Elementarschäden!

Sparen Sie noch am Elementar-Schutz in Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung?Donnerwetter! Das kann teuer werden. Denn Schadenersatz am eigenen Hab und Gut ist bei Naturkatastrophen generell keine staatliche Sozialleistung. Die Bundesländer fordern daher für alle Haushalte, die sich gegen Elementarschäden versichern können, eine private Absicherung. Fehlt dieser Vorsorge-Schutz, gibt es zukünftig für „Elementar-Sparer“ kein Geld mehr aus der Staatskasse.

Entsprechende Aufklärungs-Kampagnen gibt es schon in:

Bayern

Niedersachsen

Sachsen

Eigeninitiative hat Oberwasser

Starkregen und Überschwemmung kann heute jeden in Deutschland treffen – unabhängig davon, ob Flüsse oder Gewässer in unmittelbarer Nähe sind.

Mit dem Einschluss der erweiterten Elementarschaden-Versicherung schützen Sie sich als Hausbesitzer oder Mieter finanziell gegen Schäden durch Unwetter und Naturgewalten, wie:

  • Überschwemmung und Rückstau,
  • Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch,
  • Schneedruck und Lawinen

Schließen Sie deshalb jetzt die erweiterte Elementarschaden-Versicherung in Ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung mit ein. Dann ist Ihr Hab und Gut vor Naturgefahren bestens gewappnet und Sie erfüllen gleichzeitig die staatliche Aufforderung nach privater Eigenvorsorge.

Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung lässt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden.

Lassen Sie uns einen Termin vereinbaren.

 

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Die wichtigsten Werte der Sozialversicherung für 2013 im Überblick

Die Bundesregierung hat die Rechengrößen und Grenzwerte des Jahres 2013 beschlossen und bekannt gegeben.

Die neuen Werte orientieren sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des vorletzten Kalenderjahres.

Zum Vergleich finden Sie auch die Werte aus dem Jahr 2012 auf unserer Internetseite.

Rechengrößen / Werte für 2013

Jahresarbeitsentgeltgrenzen KV Alte Bundesl. Neue Bundesl.
Versicherungspflichtgrenze (allgemein) 52.200,00 Euro 52.200,00 Euro
Versicherungspflichtgrenze (Bestandsfälle PKV) 47.250,00 Euro 47.250,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesl. Neue Bundesl.
Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) 47.250,00 Euro 47.250,00 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich) 3.937,50 Euro 3.937,50 Euro
allgemeine Rentenversicherung (jährlich) 69.600,00 Euro 58.800,00 Euro
allgemeine Rentenversicherung (monatlich) 5.800,00 Euro 4.900,00 Euro
Arbeitslosenversicherung (jährlich) 69.600,00 Euro 58.800,00 Euro
Arbeitslosenversicherung (monatlich) 5.800,00 Euro 4.900,00 Euro

Alte Bundesl. Neue Bundesl.
Geringfügigkeitsgrenze 450,00 Euro 450,00 Euro
Geringverdienergrenze Auszubildende 325,00 Euro 325,00 Euro
Beitragsfrei Familienversicherung 385,00 Euro 385,00 Euro

Freiwillige Versicherung in der GKV Alte Bundesl. Neue Bundesl.
allgemeine Mindestbemessungsgrundlage 898,20 Euro 898,20 Euro
Mindestbemessungsgrundlage für Existenzgründer 1.347,60 Euro 1.347,60 Euro
Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige 2.021,25 Euro 2.021,25 Euro
Regelbemessungsgrundlage für Selbstständige 3.937,50 Euro 3.937,50 Euro

Höchster Arbeitgeberzuschuss (angestellte PKV-Mitglieder)
Alte Bundesl.

Neue Bundesl.
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld (auf Basis des GKV-Beitragssatzes von 15,5 %) 287,44 Euro 287,44 Euro
Pflegeversicherung (außer Sachsen) 40,36 Euro 40,36 Euro
Pflegeversicherung (Sachsen) 20,67 Euro 20,67 Euro

Studentenbeitrag Wintersemester 2011/2012 Alte Bundesl. Neue Bundesl.
Krankenversicherung (monatlich) 64,77 Euro 64,77 Euro
Pflegeversicherung (monatlich) 12,24 Euro 12,24 Euro
Pflegeversicherung (monatlich) für
kinderlose Studenten ab 23 Jahren
13,73 Euro 13,73 Euro

Beitragssätze zur Sozialversicherung 2013
Krankenversicherung 15,50 %
Pflegeversicherung
(ggf. zuzügl. AN-Beitragszuschlag i.H.v. 0,25 %)
2,05 %
allgemeine Rentenversicherung (voraussichtlich) 18,90 %
knappschaftliche Rentenversicherung (voraussichtlich) 25,20 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 %

Haben Sie Fragen zu den zu den neuen Werten und zu den damit verbundenen Wechselmöglichkeiten in die private Krankenversicherung?

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Kfz-Versicherung - mehr Freiheiten für Sie durch unterjährigen Versicherungsablauf

Gestalten Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung noch ein wenig entspannter und entscheiden sich für einen Versicherungsablauf ganz nach Ihrer Wahl.

Fakt ist:
Zum Stichtag 1. Januar sind die meisten Jahres-Rechnungen fällig. Und dazu zählte bislang auch Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag. Ab sofort ist das aber nicht mehr zwangsläufig so.

Denn nun ist für Sie die Fälligkeit Ihrer Kfz-Versicherung frei wählbar: Wird Ihr Fahrzeug im Juni zugelassen, können Sie als Ablauftermin zum Beispiel den 01.06. vereinbaren. Und entscheiden Sie sich dann noch für eine vierteljährliche Zahlungsperiode, werden Ihre Kfz-Versicherungsbeiträge immer erst am 01.06., 01.09., 01.12. und 01.03. eines Jahres fällig.

Zusätzlich ist bei einem bereits bestehenden Vertrag zu jedem Monats-Ersten eine Tarifumstellung möglich, wodurch Sie den Fälligkeitszeitpunkt des Beitrages ebenfalls beeinflussen können. Die Vertragslaufzeit beträgt dann automatisch wieder 12 Monate ab dem Umstellungsdatum.

Die Vorzüge für Sie liegen auf der Hand

  • Finanzielle Entlastung durch Verlagerung der Beitragszahlung vom Jahresanfang auf einen von Ihnen bestimmten späteren Termin
  • Centgenaue Mischkalkulation unter Berücksichtigung von Verbesserungen des Schadenfreiheitsrabatts bereits zu Vertragsbeginn
  • Wahlweise monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Zahlungsperiode

Lediglich für Fahrzeuge mit Saison- oder Versicherungskennzeichen, wie etwa Mopeds, sowie für das Flotten- und Sondergeschäft ist ein unterjähriger Versicherungsablauf nicht möglich.

Haben Sie noch Fragen? Wünschen Sie ein persönliches Angebot?

Ich berate Sie gern. Denn eine individuelle Lösung lässt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch finden.

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Mann = Frau. So will es das Gesetz.

Gleiche Beiträge für Männer und Frauen. So will es künftig der Gesetzgeber. Was das für Sie bedeutet, das kommt ganz darauf an. Zu der Höhe der künftigen Unisex-Beiträge sind seriöse Aussagen derzeit leider kaum möglich. Bisher zahlen Männer meistens geringere Beiträge als Frauen.

Allerdings ist abzusehen, dass die Beiträge in der Regel ab dem 21.12.2012 für Männer steigen -insbesondere in der Pflege-Ergänzung.

Haben Sie noch Fragen? Wünschen Sie ein persönliches Angebot?

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