Anspruch auf ein Einbettzimmer?

Hat ein gesetzlich Krankenversicherter einen Rechtsanspruch auf Unterbringung in einem Einbettzimmer im Krankenhaus?

Das Sozialgericht Detmold hat hierzu im Mai 2014 ein Urteil gefällt.

Folgender Fall war vorausgegangen:

Eine 74-jährige Klägerin, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, bestand darauf, während eines Krankenhausaufenthaltes in einem Einzelzimmer untergebracht zu werden. Sie argumentierte, dass die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer menschenunwürdig sei und nicht zu ihrer Genesung beitrage. Sie machte die Kosten für die Unterbringung in einem Einzelzimmer bei ihrer Krankenkasse geltend (ca. 1.000,-€), diese jedoch weigerte sich, den Betrag zu übernehmen und so ging der Fall vor Gericht.

Hier wurde ihre Klage abgewiesen.

Das Gericht argumentierte, dass ein Versicherter vorübergehende Beeinträchtigungen oder kleinere Störungen durch Besuch oder Schnarchen, hinzunehmen habe.

Es mag zwar sein, dass aufgrund der zunehmenden Individualisierung der Gesellschaft die stationäre Behandlung in Mehrbettzimmern als Folge eines durch allgemeinen Wohlstand entstandenen Anspruchsdenkens nicht gewünscht wird. Es ist allerdings keinesfalls Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, einer solchen Entwicklung Rechnung zu tragen…

Allerdings räumten die Richter ein, dass in einigen Fällen die Unterbringung in einem Einzelzimmer medizinisch notwendig werden kann.

Dies sei bei der Klägerin jedoch nicht der Fall gewesen.

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